Moin!
wenn er selbstständig ist und auf Rechnung etwas macht kann das doch ein Werkvertrag sein. Es kann auch ein Dienstleistungsvertrag sein oder ein Kaufvertrag - eben je nachdem was er macht.
Es muss auch vorher nicht ausgemacht worden sein.
Wurde nichts ausgemacht, so wird es rechltich gesehen das sein, was am besten passt - hier evtl der Werkvertrag.
Ich würde, wenn ich es mir aussuchen könnte, nie freiwillig einen Werkvertrag schließen, sondern immer den Dienstvertrag vorziehen. Bei einem Werkvertrag wird die Lieferung eines Werkes versprochen - welches natürlich die Anforderungen des Kunden erfüllen muß, ansonsten ist Nachbesserung fällig. Das kann schon mal unangenehm werden, wenn man ewig lange kostenlos nachbessern muß, weil das versprochene Werk nicht den Abmachungen entspricht.
Ein Dienstvertrag ist da pflegeleichter. Da verkauft man nur seine Dienste - ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."