Hello,
Das nennt man im Allgemeinen Geschäftsschädigung
So, wie es beschrieben war, neige ich dazu, hier zuzustimmen. Allgemein gesprochen ist ein solches Verhalten nicht unbedingt geschäftsschädigend;
man kann durchaus als Unterlieferant dem Endkunden (das ist in diesem Fall die Agentur) anzeigen, dass der, den der Endkunde mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt hat, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unterlieferanten noch nicht nachgekommen ist.
Das bezweifele ich aus eigener Erfahrung. Jemanden in Misskredit zu bringen, kann teuer werden.
Man kann aber jederzeit beim 0-Kunden oder bei der Agentur nachfragen, ob B mit ihnen in Geschäftsbedingung steht und ob diese(r) noch Ansprüche an sie haben/hat. Da kann meiner Erfahrung nach keiner was dagegen tun. Die werden sich dann allerdings als geübte Kaufleute schon ihre eigenen Gedanken über die Frage machen, sind aber nach meinem Wissensstand in der Sache dadurch noch nicht bösgläubig gemacht worden. Dazu bedarf es anderer Mittel. Die einzigen mir bekannten legalen, die nicht sofort nach hinten losgehen können, habe ich beschrieben: "Was macht sie galube, dass Sie meine Rechte misachten dürfen, bzw. Rechte an der Sache hätten?" Wichtig iste eben, dass man 0 und B nachweisbar mitteilt, dass man _erhebliche_ Rechte an dem Werk hat.
Ich werde nicht müde zu raten, den gesamten Vorgang von einem fähigen Anwalt prüfen zu lassen,
Das ist eine so oft bemühte Allgemeinfloskel, die man diese Werbung eigentlich in den Kopf dieser Seite aufnehmen könnte "Bei Rechtsfragen fragen Sie einen Anwalt"... am besten gleich mit Links zu den Anwaltssuchseiten. :-|
C hat an A keinerlei Ansprüche,
Wer sagt _das_ denn?
Kein Vertrag heißt doch nicht, keine Ansprüche!
C hat jederzeit das Recht, jedermann danach zu fragen, warum er seine Rechte missachtet?
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg