"[...]bin nicht entlohnt worden,[...] entziehe Nutzungsrecht,[...], Site
Kann er nicht fristlos machen. Wärte ja das Gleiche, wenn jemand sofort nach der Rechnungszusendung einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Da sind Fristen einzuhalten.
unverzüglich offline nehmen, [...]ansonsten €100,-/Tag[...]"
Würde ich ebenfasll als Nötigung und Erpressung empfingen, da die Aufforderung weder schhriftlich erfolgt (Mahnungen per Mails nicht nur moit Signatur rechtskräftig, nach meinem Wissen), noch irgendwelche Fristen gehalten worden sind.
Was ich an deiner Stelle machen würde: Wenn du B noch nicht bezahlt hast, solltest du dich direkt mit C einigen, dabei aber klarstellen, dass seine Reaktion alles andere als korrekt war. B hat ja seinen Vertrag nicht eingehalten und somit dürfte der Vertrag hinfällig sein.
Vertragsbruch deswegen, weil er etwas geliefert hat, wofür er keine Berechtigung hat, da er die Nutzungslizenz nicht erworben hat.
Da ich aber kein Rechtsverdreher bin, müsstes du dazu, für eine verlässliche Auskunft, einen Anwalt befragen.