Hello,
Ich denke, das könnte ins Auge gehen, mit dem Verlangen auf Unterlassung und einer Anzeige wegen Erpressung.
Ich denke eher, dass hier der Weg und die Fristen eingehalten werden müssen.
Wenn der Lizenzvertrag mit B nichts dusseliges enthält...
Fristsetzung mit Ablehungsandrohung von C an B.
Ein Rechtsverhältnis zwischen A unc C besteht derzeit nicht
Nach fruchtlosem Fristablauf kann C dann A die Nutzung verbieten.
Dieser wird sich melden und ggf. die vollständige Zahlung nebst Vertrag nachweisen.
Dann kann er B ggf. wegen Betruges anzeigen. Ob das aber C und B nützt, ist fraglich. Vermutlich verschlimmert es die Zahlungsunfähigkeit von B nur.
Die verbleibende Frage ist aber, ob A hat wissen können, dass die rechte bei C liegen.
Vermutlich kann nur dann C verhindern, dass A die Nutzung unterlässt, oder eben nochmal zahlt, diesmal aber an den wirklichen Rechteinhaber. Hat A gutgläubig gehandelt, könnte ich mir vorstellen, dass der fein raus ist.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg