Hi A.,
ich bin da kein Profi, wage aber einfach mal eine Prognose:
B hat die Software bzw. deren Nutzungsrechte niemals erworben. Somit hat sie diese auch nicht an A weiterverkaufen können, und A besitzt diese zu keinem Zeitpunkt. C muss also nicht mal was entziehen.
Kaufverträge (ob explizit oder nicht) beinhalten normalerweise, dass die Ware bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers ist. Das ist mir noch nie explizit im Software-Bereich begegnet - aber auch hier vermute ich das so. Oder?
viele Grüße,
der Bademeister