Hello,
Kaufverträge (ob explizit oder nicht) beinhalten normalerweise, dass die Ware bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers ist.
Hier wird ja nichts verkauft, sondern nur lizensiert. Eine wirksame Lizensierung setzt aber eine Zahlung als Gegenleistung voraus. Das Problem des (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes besteht hier also gar nicht, da ja kein physisches Werk abgeliedert wurde, das untergehen könnte.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg