Sven Rautenberg: Erstellung einer Nutzungsbedingung

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Moin!

mich beschäftigt folgende Frage: Wo genau liegt der Unterschied zwischen einer AGB und einer Nutzungsbedingung?

Sagt doch schon der Name. Das eine regelt die Bedingungen bei einer geschäftsverbindung, das andere regelt das Verhalten des Benutzers.
Z.B. braucht ein Onlineshop keine Nutzungsbedingungen, ein Chat braucht dafür keine AGB.

Und keiner braucht auch das jeweils andere: Der Shop braucht keine AGB, der Chat keine Nutzungsbedingungen.

Wann brauche ich was und darf ich das jeweils selbst verfassen, gibt es vielleicht Vorlagen oder muss ich das von einem Anwalt formulieren lassen?

Sicher darfst du die selbst verfassen. Allerdings haftest du dann auch dafür. Undaus diesem Grund kann ich dir nur raten, lass es einen Anwalt machen.

Gegenüber wem haftet man denn, wenn man was reinschreibt, was jemand anderem nicht gefällt? Haftung kommt doch nur zum Tragen, wenn man was tut oder unterläßt, was man nicht tun oder unterlassen hätte sollen, beispielsweise bei jemandem einen Schaden verursachen. Wenn man sich selbst AGB oder Nutzungsbedingungen schreibt und dabei Fehler macht, haftet man gegenüber sich selbst - na toll!

Sollten sich diejenigen, auf die AGB oder Nutzungsbedingungen angewendet werden, dadurch ungerecht behandelt fühlen, gibt es ja Mittel und Wege, das Problem anzusprechen, aus der Welt zu schaffen oder zu umgehen. Hat dann aber nichts mit Haftung zu tun.

Bei Nutzungsbedingungen ist das ein kleineres Problem, bei AGB halte ich das selbst Verfassen für grob fahrlässig.

Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, AGB selbst zu formulieren. Genausowenig, wie etwas dagegen spricht, Verträge selbst zu formulieren. Als Laie sollte man dabei lediglich vermeiden, pseudojuristische Formulierungen zu verwenden, denn diese Fachsprache birgt durch ihre oft eigenwillige Bedeutung Fallstricke. In klarer deutscher Sprache zu formulieren, was man will, hilft hingegen enorm weiter.

- Sven Rautenberg

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"Love your nation - respect the others."