Alex: Erstellung einer Nutzungsbedingung

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Auch, wenn einem Vertrag keine, als solche betitelte, AGB anhängen, handelt es sich bei dem Vertrag um allgemeine Geschäftsbedinungen.

Schließlich schließt der Chat-betreiber ja nicht mit jedem Kunden einen einzigartigen Vertrag ab, sonden schreibt einmal auf seine Website "Wenn du hier auf WEITER klickst gehst du mit mir einen Vertrag ein. Du dardst mit Mädels Chaten und musst mir im gegenzug 5€/Monat für mindestens 6 Monate überweisen.".
Auch soetwas sind AGB, da sie auf eine vielzahl von Verträgen des Verwenders angewantd werden.

Man kann bei AGB so viel falsch machen, dass man IMMER einen Anwalt zumindest drüber schauen lassen sollte. Weil, wenn dann immer noch was falsch ist, der Anwalt haftet.
Wenn der Threadersteller jetzt die AGB selber machen würde. Würde er rechercheieren. Dann würde er zB auf die Klausel zum Gerichtsstand schließen. Wenn er jetzt eine falsche/unpassende erwischt verlegt er den Gerichtsstand bei Verträgen mit Verbrauchern sonstwohin. Was resultiert daraus? Ja, genau die Geschichte wird abmahnfähig. Und so geht das sicher mit vielen Beispielen zu AGB Klauseln.