Texter mit x: Resumée

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Ich war etwas verblüfft über den Hinweis, dass man sich aufgrund der nicht übereinstimmenden Bedingungen auf den Standpunkt stellen kann, es sei gar kein Vertrag zustandegekommen. Aber ich kann diese Sichtweise nachvollziehen, sie hat eine gewisse Logik.

Kunde kommt zum Bäcker.
Bäcker: Ich habe hier schöne Brötchen für 40 Cent.
Kunde: Ich nehme das da, will aber nur 30 Cent bezahlen.
Bäcker: Ich verkaufe es Ihnen gern, für 40 Cent.
(Schweigen)
Vertrag? Nein. Bis so ein vertrag zustandekommt müssen sechs Willenserklärungen abgegeben werden (oft werden mehrere zugleich abgegeben).

Ich werde dem Kunden also noch ein nettes Briefchen schreiben, ihm diplomatisch unterstellen, dass ihm bei der Begleichung der Rechnung wohl ein Fehler unterlaufen sei, dass ich aber aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlbetrags aus Kulanz auf eine Nachforderung verzichte.

Das würde ich nicht machen, es entspricht nicht den Tatsachen. Man könnte darüber nachdenken "einmalig Skonto einzuräumen" und so sein Gegenangebot anzunehmen.

Damit ist einerseits der aktuelle Auftrag durch mein Einlenken nachträglich zu einem gültigen Vertrag geworden,...

Mit der oben genannten Formulierung würdest du das genau nicht tun. Den einzigen Vertrag den Du annehmen kannst ist sein Gegenangebot. Du willst aber so tun, als ob er dein ursprüngliches Angebot oder dein Gegenangebot angenommen hat.