Der Martin: Kunde kürzt Rechnungsbetrag - wie reagieren?

Hallo miteinander,

mal was anders: Ich hätte gern einen guten Rat von jemandem, der sich nach der Erledigung eines Auftrags schon das eine oder andere Mal erfolgreich mit einem Kunden "gestritten" hat.

Ich habe folgende Situation:

* Kunde hat von mir ein Angebot für eine Dienstleistung bekommen:
   Vergütung nach Zeitaufwand, Angebotspreise sind netto,
   Zahlungsbedingung: Ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
 * Kunde bestellt unter Bezugnahme auf mein Angebot, setzt aber in der
   Bestellung eigenmächtig Zahlungsbedingungen "innerhalb 30 Tagen ohne
   Abzug, innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto" ein.
 * Ich bestätige den Auftrag, weise aber in der AB ausdrücklich darauf
   hin, dass die vom Kunden angenommenen Zahlungsbedingungen nicht mit
   meinem Angebot übereinstimmen, und dass ich den Auftrag nur unter
   Annahme meiner Zahlungsbedingungen gemäß Angebot bestätige.
 * Ich erbringe die Dienstleistung wie gewünscht, mein technischer
   Ansprechpartner ist zufrieden und nimmt die Leistung so ab.
 * Gestern, 11 Tage nach Rechnungsdatum, geht die Zahlung auf meinem Konto
   ein, Kunde hat aber dennoch 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Wie reagiere ich nun richtig? Es ist nicht so, dass mich die 2% Skonto arm machen würden, dafür ist der Betrag viel zu gering. Aber mir geht's ums Prinzip.

Ich denke, dass ich am Montag mal anrufe und mit dem zuständigen Einkäufer rede. Ich glaube nicht, dass die Firma einlenkt und die paar Euro noch nachzahlt, aber ich möchte unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse, und ich möchte dabei korrekt und seriös wirken. Außerdem würde ich ungern das bisher gute Einvernehmen mit diesem Kunden aufs Spiel setzen, der bei einem anderen zurückliegenden Auftrag korrekt den geforderten Betrag laut Rechnung (ohne Skonto) bezahlt hat.

"Der Kunde" ist übrigens ein mittelständisches ca. 400köpfiges Unternehmen aus der Elektronikbranche, und wir reden von einem Rechnungsbetrag im niedrigen vierstelligen Euro-Bereich. Falls das für die Einschätzung relevant ist.

Zwickmühle, oder? ;-)

Vielen Dank für eure Meinungen,
 Martin

--
Time's an illusion. Lunchtime doubly so.
  (Douglas Adams, "The Hitchhiker's Guide To The Galaxy")
  1. Hallo!

    Weise den Kunden freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass Du Deine günstigen Preise nur beibehalten kannst, wenn Du darauf vertrauen kannst, dass in Zukunft keine unvereinbarten Abzüge getätigt werden. Entschuldige Dich für das Mißverständnis mit dem Hinweis, dass Du den nun getätigte Abzug in Kulanz anerkennen wirst.

    Bitte um schriftliche Bestätigung, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen künftig eingehalten werden, damit Du die Preise nicht in Zukunft um 2% anheben musst.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    1. damit Du die Preise nicht in Zukunft um 2% anheben musst.

      <reiten mode="i-Tüpferl">um ~2,04082% ;) sonst bescheißt er sich selbst</reiten>

    2. Hallo!

      Weise den Kunden freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass Du Deine günstigen Preise nur beibehalten kannst, wenn Du darauf vertrauen kannst, dass in Zukunft keine unvereinbarten Abzüge getätigt werden. Entschuldige Dich für das Mißverständnis mit dem Hinweis, dass Du den nun getätigte Abzug in Kulanz anerkennen wirst.

      Bis hierhin finde ich es soweit ok. Aber schon einen kleinen Schritt zu weit.

      Punkt 1 ist, dass es ggf. ja auch nur ein Missverständniss ist. Das musst Du einem Kunden erst einmal zubilligen.

      Daher sollte erst einmal dieser Punkt geklärt werden. Freundlich, korrekt und geschäftsmäßig.

      Erst danach kommt überhaupt o.g. Punkt in Betracht. Und hier würde ich ganz sicher ziwmlich viel Kulanz gelten lassen. Es geht um 20-40 Euro für Dich. Wenn der Kunde einen Einkäufer hat, wird der über DEINEN nächsten Auftrag entscheiden.

      Spiel ihm zu, dass er "ein Schlitzohr" ist und hau diesen Betrag (plus den kalkulativ zu erwartenden künftigen Abzugsbetrag) auf Dein nächstes Angebot.

      Bitte um schriftliche Bestätigung, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen künftig eingehalten werden, damit Du die Preise nicht in Zukunft um 2% anheben musst.

      Hiervon sieh bitte ab.
      Es kostet Dich sämtliche gute Geschäftsbeziehungen zu diesem Kunden!
      Im Zweifel geh, wenns um mehr geht, tatsächlich den "üblichen" Gang, denn Du bist formaljuristisch-meiner bescheidenen Meinung nach- im Recht.

      Klar ist nur, es muss sich lohnen. Und das tuts für 20-40 Euro nicht.

      Und klar ist auch, es gibt Kunden, die verzichten auf den ein- oder anderen Lieferanten, aber niemals auf ihr Skonto.

      Grüße, Pop-M.

      Gruß, LX

      1. Es ist ganz einfach: wenn nachher Skonto abgezogen wird, muss es vorher aufgeschlagen werden. Wir wollen schließlich alle von irgendwas leben. Ich würde an seiner Stelle den Kunden eben vor die Wahl stellen, ob er künftig immer mit Skonto zahlen will oder ohne - aber diese Entscheidung sollte in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
        1. Es ist ganz einfach: wenn nachher Skonto abgezogen wird, muss es vorher aufgeschlagen werden. Wir wollen schließlich alle von irgendwas leben. Ich würde an seiner Stelle den Kunden eben vor die Wahl stellen, ob er künftig immer mit Skonto zahlen will oder ohne - aber diese Entscheidung sollte in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.

          Gruß, LX

          Ist doch widersinnig.
          Nach dem, was Martin erzählt hat, scheint er eh im Recht zu sein.

          Das vorausgesetzt, benötigt er, wenn er beim nächsten Auftrag wieder genauso vorgeht, keine zusätzlichen Bestätigungen. Weder schriftlich, noch sonst wie. Deine Vorgehensweise gefärdet nur den nächsten potentiellen Auftrag und ist für mich völlig geschäftsfremd.

          Gruß, PopM.

          1. Nein, im Gegenteil: es ist widersinnig, zu erwarten, dass ein Selbstständiger einfach so auf Einkommen verzichten kann. Außerdem geht es gar nicht darum "im Recht zu sein" - das ist nämlich nicht unbedingt der Fall, da wir es hier mit einem offenen Einigungsmangel nach § 154 I BGB zu tun haben, gefolgt von einem konkludent im Zuge der Abnahme der Leistung und Annahme der Zahlung geschlossenen Vertragsversuch, der jedoch vom gleichen Einigungsmangel betroffen ist.

            Abgesehen davon ist es für alle Beteiligten das Beste, die Vertragsmodalitäten grundsätzlich festzulegen. Das kostet keine Aufträge, sondern bedeutet vielmehr, dass man sich aufeinander verlassen kann.

            Gruß, LX

            --
            RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
            1. Nein, im Gegenteil: es ist widersinnig, zu erwarten, dass ein Selbstständiger einfach so auf Einkommen verzichten kann. Außerdem geht es gar nicht darum "im Recht zu sein" - das ist nämlich nicht unbedingt der Fall, da wir es hier mit einem offenen Einigungsmangel nach § 154 I BGB zu tun haben, gefolgt von einem konkludent im Zuge der Abnahme der Leistung und Annahme der Zahlung geschlossenen Vertragsversuch, der jedoch vom gleichen Einigungsmangel betroffen ist.

              Das sehe ich nicht nur formaljuristisch entschieden anders. Aber gehen wir der Einfachheit halber mal von der Richtigkeit Deiner Annhame aus.

              Bisher (!) ist es schlicht ein Missverständnis. Nicht mehr, nicht weniger.

              Abgesehen davon ist es für alle Beteiligten das Beste, die Vertragsmodalitäten grundsätzlich festzulegen. Das kostet keine Aufträge, sondern bedeutet vielmehr, dass man sich aufeinander verlassen kann.

              Gruß, LX

              Man merkt, dass Du selber noch nie selbstständig warst! (auch wenn mir klar ist, dass Dein Nächstes Post das völlige Gegenteil behaupten wird). Geschäfte werden von Menschen gemacht und die Schilderung von Martin besagt sehr eindeutig, dass entweder ein Missverständnis vorliegt (was wir ganz klar vermuten sollten!), oder aber sich da jemand durchsetzen will (und wird!!).

              Martin sollte demgemäß handeln. Ich denke, hierauf können wir uns einigen.

              Als salomonische Lösung und unter der Voraussetzung, dass Dein juristischer Ansatz der richtige wäre (wovon ich persönlich alles andere als überzeugt bin), würde ich an seiner Stelle dennoch jetzt keinen Zwergenaufstand veranstalten. Ich würde beim nächsten Auftrag solange Post hin- und herschicken, bis Angebot, Annahme und AB 1:1:1 übereinstimmen.

              Gruß, Popmusik

              1. Hallo, Popmusik!

                Um Deiner Aufforderung nachzukommen: Erstens habe ich nach einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann einige Semester Jura in Marburg  studiert. Zweitens war ich auch als IT-ler mehrere Jahre lang selbstständig.

                Um den Fall für Dich zunächst einmal juristisch noch einmal aufzudröseln:

                M schickt K ein Angebot. K schickt dieses verändert zurück - dabei handelt es sich aufgrund der Änderung um ein neues Angebot. M bestätigt K das ursprüngliche Angebot - wieder ein Angebot. Dir sollte auffallen, dass es bis hier an einer übereinstimmenden Annahme des Angebots fehlt.

                Nun leistet M und bietet damit ein konkludentes Angebot der ursprünglich vereinbarten Leistung - der Einigungsmangel über die Zahlungsweise ist bis hierhin jedoch nicht behoben. K nimmt die Leistung ab und leistet seinerseits durch Zahlung des Preises abzüglich 2% Skonto.

                Selbst an dieser Stelle haben wir immer noch keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen. Es fehlt immer noch an einem vollständigen Vertrag. Diesem Misstand kann durch Anerkennung der Zahlungskonditionen durch eine der beiden Seiten zugunsten der jeweils anderen beholfen werden, was jedoch noch nicht passiert ist.

                Daraus ergeben sich 2 mögliche Szenarien:
                1. M oder K lenken ein, womit ein gültiger Vertrag zustandegekommen wäre.
                2. M fordert die einbehaltenen 2%. Da er sich nicht auf einen wirksamen Vertrag berufen kann, fordert er in diesem Fall auf eine Leistung ohne vollständige Gegenleistung - und damit müßte ein Gericht entscheiden, ob ihm die 2% zustehen oder nicht - mal abgesehen davon, dass er den Kunden dann mit Sicherheit los wäre.

                Jetzt nochmal aus kaufmännischer Sicht:

                Er kann die 2% fordern, hat jedoch keine rechtliche Handhabe und muss mit dem Risiko rechnen, diesen ansonsten durchaus guten Kunden zu verlieren. Daraus folgt, dass er die diesmal einbehaltenen 2% besser abschreiben sollte - und daraus nach Möglichkeit noch etwas gutes Image beim Kunden einholen sollte.

                Weiterhin ist es wichtig, die Zahlungskonditionen dauerhaft zu klären - einerseits, um dem Kunden zu zeigen, dass man trotz des Mißverständnisses auch weiter an einem guten Geschäftsverhältnis interessiert ist und andererseits, um derartige Mißverständnisse in Zukunft zu vermeiden. Zudem, ohne dem Kunden einen bösen Willen unterstellen zu wollen, sollte man auf diese Weise sicherstellen, dass nicht dieser Fall Schule macht und auch in Zukunft unvereinbart gekürzt wird.

                Und schlußendlich zu Deinen Kommentaren:

                Deine Versuche, meine wohlüberlegte Meinung dadurch anzugreifen, dass Du meine langjährigen Erfahrungen auf diesen Gebieten anzweifelst, sind bestenfalls als armselig und peinlich zu bezeichnen. Bitte bringe das nächste Mal ein paar fundierte Argumente mit, dann können wir gerne weiterdiskutieren, ja?

                Gruß, LX

                --
                RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
                1. dann können wir gerne weiterdiskutieren, ja?

                  Wir brauchen nicht weiter zu diskutieren, denn:

                  Zweitens war ich auch als IT-ler mehrere Jahre lang selbstständig.

                  Eben. Du "warst"! Und ich habe einen Eindruck davon gewonnen, warum.

                  1. Zweitens war ich auch als IT-ler mehrere Jahre lang selbstständig.

                    Eben. Du "warst"! Und ich habe einen Eindruck davon gewonnen, warum.

                    Das glaube ich Dir gerne. Und ich kann Dir auch gerne bestätigen, dass er wie viele andere ersten Eindrücke falsch ist.

                    Ich habe mich dazu entschlossen, die Selbstständigkeit aufzugeben, weil mir a) die ganze zusätzliche Organisation neben der eigentlichen Arbeit mit Aquise, Buchführung und Steuererklärung ziemlich auf den Wecker ging, b) in einer Studentenstadt die ganzen Studenten die Preise drücken und c) ich schließlich ein Angebot bekommen habe, dass zu gut war, um es abzulehnen: Jetzt sitze ich wochentäglich neben Cheatah und bin ziemlich glücklich und entspannt dabei. Aber das ist eine andere Geschichte.

                    Davon einmal abgesehen - letztlich laufen unsere beiden Argumentationen mehr oder weniger auf das gleiche Ergebnis heraus:

                    • Die jetzt skontierten 2% abschreiben,
                    • Mißverständnisse künftig vermeiden.

                    Warum hältst Du es also für notwendig, den Thread mit derart kümmerlichen Angriffen auf meine Person zu bereichern?

                    Gruß, LX

                    --
                    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
                    1. Davon einmal abgesehen - letztlich laufen unsere beiden Argumentationen mehr oder weniger auf das gleiche Ergebnis heraus:

                      Mehr weniger als mehr.

                      • Die jetzt skontierten 2% abschreiben,
                      • Mißverständnisse künftig vermeiden.

                      Ich würde vermeiden, dem bauernschlauen Kunden vor den Kopf zu stoßen und mir sowohl meine Ruhe als auch den Kunden als ebensolchen erhalten. Und diese Vereinbarung nach seiner Bauernschläue (solange es nicht doch das eingangs erwähnte Mißverständnis ist) ist mächtigst vor den Kopf gestoßen.

                      So, ich bin raus aus dem Thread. Belassen wir es einfach dabei, verschiedenen Meinungen zu haben. Die Welt ist bunt.

                      Schönen Tag noch. PopM.

        2. Es ist ganz einfach: wenn nachher Skonto abgezogen wird, muss es vorher aufgeschlagen werden. Wir wollen schließlich alle von irgendwas leben.

          Meiner Meinung nach ist Skonto immer schon aufgeschlagen, ob bewußt oder nicht. Skonto ist die Belohnung für schnelle Zahlung und damit für das Nichteintreten der Nachteile später* Zahlung.

          *im zulässigen Rahmen später

  2. Hi there,

    Wie reagiere ich nun richtig? Es ist nicht so, dass mich die 2% Skonto arm machen würden, dafür ist der Betrag viel zu gering. Aber mir geht's ums Prinzip.

    Ich würd's gut sein lassen, steht imho nicht dafür, sich da zu echauffieren. Ich hatte einmal einen Kunden, der hat sich immer und prinzipell 5% vom Rechnungsbetrag abgezogen. Daraufhin hab ich irgendwann einmal die Prozente doppelt vorab aufgeschlagen, waren wir beide zufrieden; er hat sich weiter einbilden können, der Stärkere zu sein, der es sich leisten kann, einfach weniger zu bezahlen und ich, weil ich ohne Stress die mir meiner Meinung nach zustehende Kohle bekam.

    Zwickmühle, oder? ;-)

    Wenn Du Dir keine weiteren Geschäfte mit diesem Kunden erwartest, kannst Du Dir den Stress ja trotzdem antun, ich würds wie gesagt nicht tun, falls Du aber mit Folgegeschäften rechnest, würd' ich erst recht drauf verzichten...

    1. Ich hatte einmal einen Kunden, der hat sich immer und prinzipell 5% vom Rechnungsbetrag abgezogen.

      Jau. Hatte ich auch. Und der sagte auch ganz eindeutig zu mir. Machen Sie Ihre Preise und gut ist, aber ich verhandel nie über meine Skonti. Es existiert eine Geschäftsanweisung an meine Bürodamen, wie Rechnungen zu bezahlen sind, die werde ich wegen Ihnen nicht zurückziehen.

      Daraufhin hab ich irgendwann einmal die Prozente doppelt vorab aufgeschlagen, waren wir beide zufrieden; er hat sich weiter einbilden können, der Stärkere zu sein, der es sich leisten kann, einfach weniger zu bezahlen und ich, weil ich ohne Stress die mir meiner Meinung nach zustehende Kohle bekam.

      So am I. ;-)
      Und ich garantiere Dir, auch Dein Kunde wußte das und war trotzdem zufrieden. So, wie meiner auch.

      Zwickmühle, oder? ;-)

      Wenn Du Dir keine weiteren Geschäfte mit diesem Kunden erwartest, kannst Du Dir den Stress ja trotzdem antun, ich würds wie gesagt nicht tun, falls Du aber mit Folgegeschäften rechnest, würd' ich erst recht drauf verzichten...

      Da spricht der Geschäftsmann aus Dir. Und trifft meine Einschätzung 100%ig.

      Grüße

  3. * Ich bestätige den Auftrag, weise aber in der AB ausdrücklich darauf
       hin, dass die vom Kunden angenommenen Zahlungsbedingungen nicht mit
       meinem Angebot übereinstimmen, und dass ich den Auftrag nur unter
       Annahme meiner Zahlungsbedingungen gemäß Angebot bestätige.

    Demzufolge hast Du den vom Kunden erteilten Auftrag nicht bestätigt und er dein Angebot nicht. Wenn du nun anfängst zu arbeiten, hast Du das Risiko, daß Dir deine Arbeit nicht abgenommen wird.

    Im Gegensatz zu LX sehe ich aber nicht wo Du nun eine Leistung ohne vollständige Gegenleistung forderst. Davon abgesehen, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, für beide im Raum stehenden Varianten ist deine Leistung vollständig. Die Frage ist nun, ob der Kunde deine Arbeit für deinen Preis abnimmt, Du deine Arbeit für seinen Preis abgibst oder jeder seins behält (bzw. zurückbekommt).

    1. Tachchen!

      Davon abgesehen, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, für beide im Raum stehenden Varianten ist deine Leistung vollständig. Die Frage ist nun, ob der Kunde deine Arbeit für deinen Preis abnimmt,

      Seit wann ist die Abnahme eine Billigung zu einem bestimmten Preis?

      Aus meiner Sicht ist die Abnahme die Annahme des OP-Angebots.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      1. Davon abgesehen, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, für beide im Raum stehenden Varianten ist deine Leistung vollständig. Die Frage ist nun, ob der Kunde deine Arbeit für deinen Preis abnimmt,

        Seit wann ist die Abnahme eine Billigung zu einem bestimmten Preis?

        Mit abnehmen meine ich nicht die Überprüfung des Ergebnisses, sondern das (freiwillige) abkaufen im wörtlichen Sinn. Da kein Vertrag zustandegekommen ist, kann man jetzt immernoch die einen, die anderen oder völlig neue Konditionen akzeptieren/aushandeln und einen Vertrag eingehen.

  4. hi Martin,

    wenns ne einmalige Sache war, drück ein Auge zu. Wenns jedoch monatliche Zahlungen sind, Kunden darauf hinweisen, dass ein Vertrag besteht und Ultimatum setzen. Falls er nicht einlenkt, Vertrag sofort aufheben, Geschäftsbeziehung abbrechen. Hab als Kunde grad selber sone Kacke an der Backe.

    Hotte

  5. Hallo nochmal,

    ich danke euch für die vielen Wortmeldungen, die meine Ansicht in ihrer Gesamttendenz bestätigen.

    Es scheint unstrittig zu sein, dass es nicht korrekt, aber durchaus keine Seltenheit ist, wenn ein Kunde sich bei der Bestellung auf ein Angebot bezieht, aber frech wie Oskar seine eigenen Zahlungsbedingungen druntersetzt, die er gern hätte.

    Ich war etwas verblüfft über den Hinweis, dass man sich aufgrund der nicht übereinstimmenden Bedingungen auf den Standpunkt stellen kann, es sei gar kein Vertrag zustandegekommen. Aber ich kann diese Sichtweise nachvollziehen, sie hat eine gewisse Logik.

    Völlig klar ist auch, dass es sich wegen der paar Kröten nicht lohnt, einen Streit vom Zaun zu brechen. Also werde ich wohl einlenken.

    Ich werde dem Kunden also noch ein nettes Briefchen schreiben, ihm diplomatisch unterstellen, dass ihm bei der Begleichung der Rechnung wohl ein Fehler unterlaufen sei, dass ich aber aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlbetrags aus Kulanz auf eine Nachforderung verzichte.
    Damit ist einerseits der aktuelle Auftrag durch mein Einlenken nachträglich zu einem gültigen Vertrag geworden, andererseits mache ich damit klar, dass ich den Abzug eines Skonto nicht stillschweigend dulde, meinem Kunden also für eventuelle Folgeaufträge dadurch kein Anspruch entsteht.

    Falls es zu einem weiteren Auftrag kommt und der Kunde sich wieder eigenmächtig ein Skonto einräumt, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Auftrag zu diesen Bedingungen ablehne oder (da nach Aufwand abgerechnet wird) mir von den Ingenieuren, mit denen ich zusammenarbeite, einfach ein bis zwei Stunden mehr bestätigen lasse. Denn die haben damit kein Problem, das ist sicher. Deren Chef auch nicht, solange das vorgesehene Budget nicht überzogen wird. ;-)

    Schönes Wochenende noch,
     Martin

    --
    Most experts agree: Any feature of a program that you can't turn off if you want to, is a bug.
    Except with Microsoft, where it is just the other way round.
    1. Ich war etwas verblüfft über den Hinweis, dass man sich aufgrund der nicht übereinstimmenden Bedingungen auf den Standpunkt stellen kann, es sei gar kein Vertrag zustandegekommen. Aber ich kann diese Sichtweise nachvollziehen, sie hat eine gewisse Logik.

      Kunde kommt zum Bäcker.
      Bäcker: Ich habe hier schöne Brötchen für 40 Cent.
      Kunde: Ich nehme das da, will aber nur 30 Cent bezahlen.
      Bäcker: Ich verkaufe es Ihnen gern, für 40 Cent.
      (Schweigen)
      Vertrag? Nein. Bis so ein vertrag zustandekommt müssen sechs Willenserklärungen abgegeben werden (oft werden mehrere zugleich abgegeben).

      Ich werde dem Kunden also noch ein nettes Briefchen schreiben, ihm diplomatisch unterstellen, dass ihm bei der Begleichung der Rechnung wohl ein Fehler unterlaufen sei, dass ich aber aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlbetrags aus Kulanz auf eine Nachforderung verzichte.

      Das würde ich nicht machen, es entspricht nicht den Tatsachen. Man könnte darüber nachdenken "einmalig Skonto einzuräumen" und so sein Gegenangebot anzunehmen.

      Damit ist einerseits der aktuelle Auftrag durch mein Einlenken nachträglich zu einem gültigen Vertrag geworden,...

      Mit der oben genannten Formulierung würdest du das genau nicht tun. Den einzigen Vertrag den Du annehmen kannst ist sein Gegenangebot. Du willst aber so tun, als ob er dein ursprüngliches Angebot oder dein Gegenangebot angenommen hat.

    2. Ich werde dem Kunden also noch ein nettes Briefchen schreiben, ihm diplomatisch unterstellen, dass ihm bei der Begleichung der Rechnung wohl ein Fehler unterlaufen sei, dass ich aber aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlbetrags aus Kulanz auf eine Nachforderung verzichte.

      Prämisse: Dem Kunden ist kein Missgeschick unterlaufen und er hat Dich wissentlich gelinkt:

      Wo genau ist DEIN Problem???

      Wenn Du auf den Betrag verzichtest, mach es guten Gewissens. Der Kunde war einfach in diesem Fall cleverer als Du! Genau DAS scheinst Du nicht einsehen zu wollen, stimmts?

      Lasse ihm den Etappensieg (er macht das tagtäglich!), lehn Dich zurück und lerne daraus.

      Schönes Wochenende und Grüße.

      PopM.

      1. Hallo,

        Ich werde dem Kunden also noch ein nettes Briefchen schreiben, ihm diplomatisch unterstellen, dass ihm bei der Begleichung der Rechnung wohl ein Fehler unterlaufen sei, dass ich aber aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlbetrags aus Kulanz auf eine Nachforderung verzichte.

        Prämisse: Dem Kunden ist kein Missgeschick unterlaufen und er hat Dich wissentlich gelinkt:

        davon gehe ich aus. Trotzdem möchte ich die Umgangsformen wahren und nicht einfach rufen: Du schummelst!

        Wenn Du auf den Betrag verzichtest, mach es guten Gewissens.

        Und genau das tu ich ja damit.

        Lasse ihm den Etappensieg (er macht das tagtäglich!), lehn Dich zurück und lerne daraus.

        Eben. Ich gebe zwischen den Zeilen zu verstehen: Hey, ich hab den Winkelzug durchschaut; einmal lass ich's durchgehen, ein zweites Mal nicht.
        Den Lerneffekt habe ich sicher. Diesmal war er nicht gar so teuer.

        Ciao,
         Martin

        --
        Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
        Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
        1. Eben. Ich gebe zwischen den Zeilen zu verstehen: Hey, ich hab den Winkelzug durchschaut; einmal lass ich's durchgehen, ein zweites Mal nicht.
          Den Lerneffekt habe ich sicher. Diesmal war er nicht gar so teuer.

          Richtige Einstellung. Und solange Du das dann wirklich so locker und zugleich bewußt machst, behältst du auch den Kunden. Fast win-win, würde ich mal sagen. ;)

        2. Grüße,

          Trotzdem möchte ich die Umgangsformen wahren und nicht einfach rufen: Du schummelst!

          warum?
          Effekt -...?

          MFG
          bleicher

          --
          __________________________-

          FirefoxMyth