LX: Kunde kürzt Rechnungsbetrag - wie reagieren?

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Nein, im Gegenteil: es ist widersinnig, zu erwarten, dass ein Selbstständiger einfach so auf Einkommen verzichten kann. Außerdem geht es gar nicht darum "im Recht zu sein" - das ist nämlich nicht unbedingt der Fall, da wir es hier mit einem offenen Einigungsmangel nach § 154 I BGB zu tun haben, gefolgt von einem konkludent im Zuge der Abnahme der Leistung und Annahme der Zahlung geschlossenen Vertragsversuch, der jedoch vom gleichen Einigungsmangel betroffen ist.

Abgesehen davon ist es für alle Beteiligten das Beste, die Vertragsmodalitäten grundsätzlich festzulegen. Das kostet keine Aufträge, sondern bedeutet vielmehr, dass man sich aufeinander verlassen kann.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.