Popmusik: Kunde kürzt Rechnungsbetrag - wie reagieren?

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Nein, im Gegenteil: es ist widersinnig, zu erwarten, dass ein Selbstständiger einfach so auf Einkommen verzichten kann. Außerdem geht es gar nicht darum "im Recht zu sein" - das ist nämlich nicht unbedingt der Fall, da wir es hier mit einem offenen Einigungsmangel nach § 154 I BGB zu tun haben, gefolgt von einem konkludent im Zuge der Abnahme der Leistung und Annahme der Zahlung geschlossenen Vertragsversuch, der jedoch vom gleichen Einigungsmangel betroffen ist.

Das sehe ich nicht nur formaljuristisch entschieden anders. Aber gehen wir der Einfachheit halber mal von der Richtigkeit Deiner Annhame aus.

Bisher (!) ist es schlicht ein Missverständnis. Nicht mehr, nicht weniger.

Abgesehen davon ist es für alle Beteiligten das Beste, die Vertragsmodalitäten grundsätzlich festzulegen. Das kostet keine Aufträge, sondern bedeutet vielmehr, dass man sich aufeinander verlassen kann.

Gruß, LX

Man merkt, dass Du selber noch nie selbstständig warst! (auch wenn mir klar ist, dass Dein Nächstes Post das völlige Gegenteil behaupten wird). Geschäfte werden von Menschen gemacht und die Schilderung von Martin besagt sehr eindeutig, dass entweder ein Missverständnis vorliegt (was wir ganz klar vermuten sollten!), oder aber sich da jemand durchsetzen will (und wird!!).

Martin sollte demgemäß handeln. Ich denke, hierauf können wir uns einigen.

Als salomonische Lösung und unter der Voraussetzung, dass Dein juristischer Ansatz der richtige wäre (wovon ich persönlich alles andere als überzeugt bin), würde ich an seiner Stelle dennoch jetzt keinen Zwergenaufstand veranstalten. Ich würde beim nächsten Auftrag solange Post hin- und herschicken, bis Angebot, Annahme und AB 1:1:1 übereinstimmen.

Gruß, Popmusik