Tom: Umlaute...wer ist schuld?

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Hello,

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies?

Verträge sind zu halten?

Und es kommt ja auf jeden Fall eine Vertrag durch Einigkeit zustande.

Da würden nachträgliche einseitige (gravierende Änderungen) auf jeden Fall überraschend sein, auch wenn sie global in den AGB benannt wären.

Daher könnte ich diese Rechtsauffassung schon teilen.

Es wäre also schon sehr interessant, wenn man vielleicht noch das eine oder andere Urteil finden könnte, das dies ebenfalls tut.

Die (kostenlose) Erweiterung auf eine Obermenge des bisher gehabten wäre insofern kein Vertragsbruch für den Kunden, wenn dieser seine Untermenge ungestört weiter nutzen könnte. Da die Upgrades aber in der regel gundlegende Änderungen (hier z.B. u.a. das Character-Set) vornehmen, die für die Untermenge eine Störung bedeuten (bisher musste das Character-Set nicht explizit berücksichtigt werden, weil grundsätzlich ISO-8859-1 benutzt wurde, das mal als These des Anwaltes... )

Also, nicht dass das jetzt wieder verkehrt verstanden wird. Es ist nicht meine unumstößliche Meinung, aber ich kann es mir gut vorstellen. Und deshalb würde ich diesen Thread gerne von einigen Insidern fortgesetzt sehen :-)

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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