Hi!
Verträge sind zu halten?
Und es kommt ja auf jeden Fall eine Vertrag durch Einigkeit zustande.
Da würden nachträgliche einseitige (gravierende Änderungen) auf jeden Fall überraschend sein, auch wenn sie global in den AGB benannt wären.
Ja, vermutlich würden solche "Wir dürfen auch ohne Ankündigung ändern"-Klauseln in den AGBs als überraschend bewertet werden und damit als nichtig erklärt.
Andererseits will man als Provider sicher nicht ewig auf alter unsicherer Technik sitzenbleiben. Es muss also auch Wege geben, wie der Provider davon wegkommt. Denn ihm ist auch nicht ständig Mehrarbeit wegen der (systemimmanenten) Sicherheitsmängel zuzumuten. Notfalls muss er fristgerecht kündigen. Und das muss auf alle Fälle gehen, auch wenn das dem Gekündigten Kosten verursacht für eine neue Providersuche oder ein Umarbeiten des Systems, weil sich kein Provider mit alter Technik mehr findet.
Lo!