Hi!
Mußt jetzt google, aber gibt es schon einen richterlichen entscheid in diese Richtung, das der Kunde nicht durch eine Willkühr entscheidung des Providers bei einem bestehenden laufenden Vetrag kosten einer Umstellung des zuvor funktionierenden Produkts aufgezwungen werden kann.
OK, es war also eine Gerichtsentscheidung. Einer solchen liegt in der Regel ein ganz konkreter Fall zugrunde. Das Ergebnis kann nicht immer verallgemeinert werden kann. Deshalb bitte Vorsicht bei solchen "Es-ist-so"-Aussagen. Formulier doch das lieber so, dass du das Gerichtsurteil erwähnst, bei dem es um $fall mit dem Ergebnis $urteil gegangen ist. Ob dann $fall mit $mein_fall vergleichbar ist, muss $ich dann entscheiden.
So ganz einfach ist das nicht. Denn das Ganze hat schon Musterprozesscharakter, denn im Endeffekt kommt dabei raus das eine technische Änderungen wie ein Versionsupdate nur dann gemacht werden kann wenn dadruch gewährleistet wird das die vorhandene Systeme von Kunden nicht beeinträchtigt werden sofern diese keine Vertöße aufweisen. Wenn jemand schlammpig programmiert ist das keine Begründung zu sagen das geht jetzt nicht mehr.
Ganz einfaches blödes Fall Beispiel: Der Kunde gibt an ein Drittunternehmen den Auftrag für diesen Host, der register Globals auf on hat, unter diesen Bedingungen ein System zu schreiben und zahlt dafür viel geld. Das RG heute verpöhnt ist sei mal dahin gestellt und jetzt unwichtig. Fakt ist aber der Provider untestütz dies. Jetzt läuft dieses System prächtig und Fehlerfrei. So der Provider macht ein Apache Update im zugedessen stellt er in PHP RG off .. oder noch fieser Safe Mode auf on ... Wie kommt der Kunde dazu einen weiteren natürlich kostenpflichtigen Änderungsauftrag für das System zu bezahlen nur weil der Provider beschließ wir machen mal schnell ein heimliches Update und unterstützen dies und das nicht mehr. Hier findet der Kunde geänderte Rahmenbdingungen wofür er aber nichts kann. Und genau da wird der Provider aber in die Pflicht genommen.
lg