Hans: spickmich und Rechtsverständnis

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Hi,

ich bin gerade auch einen Text gestossen:

<zitat>

Das Kollegium der Liebfrauenschule Mülhausen hat beschlossen, die Lehrerliste bis auf Wei- teres aus dem Netz zu nehmen. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Landgerichtes Köln vom 11.07.07 (Aktenzeichen 28 O 263/07). Hiernach ist mit der Veröffentlichung von personen- bezogenen Daten von Lehrkräften auf der Schulhomepage implizit ein Einverständnis ver- bunden, dass diese in Internetportalen »bewertet« werden dürfen.

</zitat>

Quelle
Leider Frameseite daher....

Wenn ich das nun richtig verstehe bedeutet das, Seiten wie spickmich haben nur Narrenfreiheit, wenn die Lehrerdaten öffentlich im Netz sind?

Ist für mich nicht nachzuvollziehen, ich stehe da auf dem Standpunkt, wie übrigens auch bei den robots.txt, das eine solche Bewertung einer expliziten Genehmigung bedarf.

Warum? Weil es sonst Tür und Tor öffnet für unfaire Bewertungen.

Nicht das ich die Idee von Spickmich und anderen nicht gut finde, ich halte sie halt nur nicht für "fair umsetzbar".

Aber gut was mich nun interessiert ist der der Gesetzgeber, was genau passiert nun hier? So wie ich das sehen hat man keine Wahl, egal ob jetzt als Lehrer oder sonst was, bewertet zu werden. Die oben genannte Schule nutzt deshalb wohl einen Trick, indem durch die Nichtnennung der Lehrer, eine Bewertung nicht möglich wäre ohne gegen Datanschutzbestimmungen zu verstossen. Sehe ich das richtig?

Wenn dem nun so ist, ist das schon traurig genug. Und es hat enorme Auswirkungen auf die Lehrer, denn die dürfen demzufolge ja auch keine privaten Seiten betreiben auf denen Ihre Daten veröffentlicht sind, denn sonst könnte Spickmich(oder andere) wieder in Aktion treten. Ist der Gedankengang richtig?

Hans