Hans: spickmich und Rechtsverständnis

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Hi,

Also Antwort auf deine Frage:
Wenn man die Daten veröffentlich (auch auf der eigenen Seite), dann darf das die Bewertungsseite auf jeden Fall auch, damit ist die Bewertung zulässig.

sowas hatte ich befürchtet. Einerseits zwingt der Staat einem zum Impressum, andererseits kann das dann ein Freibrief für die Daten sein.

Beispiel:
Ein Lehrer möchte nicht bewertet werden aber er hat ein Hobby, Modellflugzeuge bauen. Weil er dazu einige Tutorials veröffentlichen möchte, erstellt er eine Webseite. Nun muss er Daten angeben, aber er will doch nicht bewertet werden... Zwickmühle. Nun geht es um persönliche Entfaltungsmöglichkeiten, die dadurch eingeschränkt werden, ein Teufelskreis...

Wenn man die Daten nicht veröffentlicht, dann heißt das noch gar nichts. Es gibt da bestimmt noch andere Urteile, wenn es sie noch nicht gibt, bleiben sie abzuwarten.

Na ja, zumindest spickemich, die bestimmt gute Anwälte haben, nehmen das anscheinend ernst. So gibt es dort keine Bewertungen zu der erwähnten Schule.

Hans