Tachchen!
Das Wesentlich aber was ich wissen möchte ist, wie sieht das aus wenn die Lehrer private Webseiten mit Daten haben. Geben die damit wieder, wie auch schon zitiert, implizit eine Erlaubnis zur Bewertung?
Du sagst, du hast das Urteil gelesen? Und Daniels Posting?
Die Meinungsäußerung bei Spickmich & Co ist in jedem Fall grundrechtlich
gedeckt und bedarf auch keines Einverständnisses des Lehrers oder der Schule.
Bestenfalls bei den puren _Daten_ (Name, Schule, Unterrichtsfach) kann
man sich streiten, ob ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vorliegt.
Das ist zumindest dann nicht der Fall, wenn diese Daten auch auf der
Schulwebsite veröffentlicht sind.
Gruß
Die schwarze Piste