Daniel Thoma: spickmich und Rechtsverständnis

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Hallo Hans

Wer hat denn nun recht von euch?

Beide, da wir uns ja gar nicht widersprechen.

Ich sage: Wenn ein Lehrer die Informationen, um die es geht (Schulzugehörigkeit, Fächer, ...) veröffentlicht, dann darf das auch die Bewertungsseite.
Sven sagt: Diese Daten muss man ja nicht veröffentlichen, in ein Impressum muss nur der Name, die Adresse etc.

--> Ein Lehrer kann eine Website betreiben und stimmt damit allein nicht der Veröffentlichung von Daten wie der Schule oder seinen Fächern zu.

Grüße

Daniel