Hallo Hans
Wer hat denn nun recht von euch?
Beide, da wir uns ja gar nicht widersprechen.
Ich sage: Wenn ein Lehrer die Informationen, um die es geht (Schulzugehörigkeit, Fächer, ...) veröffentlicht, dann darf das auch die Bewertungsseite.
Sven sagt: Diese Daten muss man ja nicht veröffentlichen, in ein Impressum muss nur der Name, die Adresse etc.
--> Ein Lehrer kann eine Website betreiben und stimmt damit allein nicht der Veröffentlichung von Daten wie der Schule oder seinen Fächern zu.
Grüße
Daniel