Nick: Widerrufsrecht bei Standard-Software

Hallo,

ich möchte eine selbst erstellte Software auf CD über das Internet vertreiben.

Dem Käufer möchte ich das übliche Widerrufsrecht einräumen, befürchte aber, daß die Software dann nur kopiert und wieder zurückgeschickt wird.

Kaufe ich eine Musik-CD im Laden (im weiteren Sinne ja auch eine Standard-Software)kann ich diese nur zurückbringen, wenn sie noch eingeschweisst ist. So würde ich es auch gerne handhaben ...

Allerdings !!

... kann ein Kunde meine Software - sollte ich sie einschweissen - ja nur prüfen, wenn er die Versiegelung öffnet.

... darf die Wiederrufserklärung meines Wissens nach ja auch nicht eingeschränkt oder durch Zusätze ergänzt werden.

Wie löse ich also mein Dilemma:

1.) Ich möchte den Kunden die Möglichkeit bieten, eine Bestellung wieder rückgängig zu machen - und muß dieses lt. Gesetz wohl auch ... !

2.) Ich möchte nicht meine Software "gebraucht" zurückerhalten !

Kann mir jemand eine - gute und aktuelle - Quelle empfehlen, wo ich mich gezielt zum Thema "Standardsoftware und Wiederrufsrecht" informieren kann ?

Wie sieht es mit dem Rückgaberecht aus ? Entweder Widerrufs- oder Rückgaberecht - oder ist beides nötig ?

Mfg Nick

  1. Hallo

    1.) Ich möchte den Kunden die Möglichkeit bieten, eine Bestellung wieder rückgängig zu machen - und muß dieses lt. Gesetz wohl auch ... !

    Laut Fernabsatzgesetz (ist mittlererweile in ein anderes Gesetz aufgegangen, die Regelung bleibt aber gleich) hat ein Kunde, bei Kauf über Katalog, Internet und vergleichbares, ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

    2.) Ich möchte nicht meine Software "gebraucht" zurückerhalten !

    Was bedeutet "gebraucht" im Zusammenhang mit Software? Sie wird ja nicht dreckig wie ein gebrauchtes Kleidungsstück und verschleißt auch nicht.

    Du kannst den weiteren Gebrauch der Software untersagen. Das ist eigentlich alles. Eine Kontrolle dessen kannst du z.B. über einen Lizenzschlüssel, der nach 2 Wochen nötig wird, realisieren. Zwei Wochen testen, *danach* Lizenzschlüssel kaufen und einfügen oder das Programm stellt seinen Dienst ein.

    Tschö, Auge

    --
    Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
    Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
    1. Hi,

      Laut Fernabsatzgesetz (ist mittlererweile in ein anderes Gesetz aufgegangen,

      BGB

      die Regelung bleibt aber gleich) hat ein Kunde, bei Kauf über Katalog, Internet und vergleichbares, ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

      Und sofern darauf nicht schriftlich hingewiesen wird, entsprechend länger.

      Aber klar: Der Kunde darf die Software zurückgeben. Das bedeutet aber *nicht*, daß er ein vorhandenes Siegel brechen darf, die Software dann ausprobiert (und ggf. kopiert), und anschließend zurückgeben kann.

      Auch im Fernabsatz erworbene Software kann nicht zurückgegeben werden, wenn ein vorhandenes Siegel geöffnet wurde.

      Gruß, Cybaer

      --
      Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
      (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
  2. Hi,

    ... kann ein Kunde meine Software - sollte ich sie einschweissen - ja nur prüfen, wenn er die Versiegelung öffnet.

    Er kann ggf. die Verpackung sehen, das Handbuch lesen, ...

    Wenn er aber das Softwaresiegel bricht, dann war es das auch mit dem Rückgaberecht. So blöd, daß man auf diesem Weg der Raubkopiererei Tür und Tor öffnet, war der Gesetzgeber nun auch wieder nicht. =;->

    Gruß, Cybaer

    --
    Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
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