Cybaer: Widerrufsrecht bei Standard-Software

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Hi,

Laut Fernabsatzgesetz (ist mittlererweile in ein anderes Gesetz aufgegangen,

BGB

die Regelung bleibt aber gleich) hat ein Kunde, bei Kauf über Katalog, Internet und vergleichbares, ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Und sofern darauf nicht schriftlich hingewiesen wird, entsprechend länger.

Aber klar: Der Kunde darf die Software zurückgeben. Das bedeutet aber *nicht*, daß er ein vorhandenes Siegel brechen darf, die Software dann ausprobiert (und ggf. kopiert), und anschließend zurückgeben kann.

Auch im Fernabsatz erworbene Software kann nicht zurückgegeben werden, wenn ein vorhandenes Siegel geöffnet wurde.

Gruß, Cybaer

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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)