Hi,
... kann ein Kunde meine Software - sollte ich sie einschweissen - ja nur prüfen, wenn er die Versiegelung öffnet.
Er kann ggf. die Verpackung sehen, das Handbuch lesen, ...
Wenn er aber das Softwaresiegel bricht, dann war es das auch mit dem Rückgaberecht. So blöd, daß man auf diesem Weg der Raubkopiererei Tür und Tor öffnet, war der Gesetzgeber nun auch wieder nicht. =;->
Gruß, Cybaer
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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)