Hallo
1.) Ich möchte den Kunden die Möglichkeit bieten, eine Bestellung wieder rückgängig zu machen - und muß dieses lt. Gesetz wohl auch ... !
Laut Fernabsatzgesetz (ist mittlererweile in ein anderes Gesetz aufgegangen, die Regelung bleibt aber gleich) hat ein Kunde, bei Kauf über Katalog, Internet und vergleichbares, ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
2.) Ich möchte nicht meine Software "gebraucht" zurückerhalten !
Was bedeutet "gebraucht" im Zusammenhang mit Software? Sie wird ja nicht dreckig wie ein gebrauchtes Kleidungsstück und verschleißt auch nicht.
Du kannst den weiteren Gebrauch der Software untersagen. Das ist eigentlich alles. Eine Kontrolle dessen kannst du z.B. über einen Lizenzschlüssel, der nach 2 Wochen nötig wird, realisieren. Zwei Wochen testen, *danach* Lizenzschlüssel kaufen und einfügen oder das Programm stellt seinen Dienst ein.
Tschö, Auge