Wenn du tatsächlich ein Patent verletzt, das in den USA Gültigkeit hat, ist das ja unabhängig davon, ob du Zugriffe aus den USA zulässt, oder nicht. Und der Patentinhaber kann dich in den USA dann auch verklagen.
jedenfalls ist das für technische geräte (nur in usa patentierte
brotschneidemaschine) sicher falsch. die darf ich in deutschland
nachbauen. nur nicht in die usa exportieren.
http://www.ra-kotz.de/gerichte.htm
generell scheint es bei internetauftritten
auf einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug
anzukommen
wäre ja sonst auch blöd, weil ich mit einem
patent in den usa dann weltweit jeden verklagen
könnte, nur weil die seite in den usa abrufbar ist.
wenn man weltweiten patentschutz will, dann muss man
eben auch in allen ländern anmelden ...