Hi!
» In Ermangelung eines Gesellschaftsvertrages ('schriftliche verträge gibt es da nicht') wohl eher nicht.
Das ist Unfug. Bitte rede nicht über Sachen, von denen Du erkennbar keine Ahnung hast. Gesellschaftsverträge bedürfen nicht der Schriftform, sie können formlos geschlossen werden
Du schießt aber kräftig los für jemanden mit Halbwissen: Gesellschaftsverträge müssen nur dann nicht schriftlich geschlossen werden, wenn es sich um eine BGB-Gesellschaft handelt. Verträge der anderen Personen- und Kapitalgesellschaften schon, letztere bedürfen sogar notarieller Form.
» im Falle einer BGB-Gesellschaft (vulgo:GbR)
Wenn schon, dann bitte anders herum: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.
GbR ist heute üblich, ja.
» ... ich rate
ACK
» [1] dies ist nur Rechtsratung, _keine_ Beratung, da ich kein Rechtsfried bin, dürfte ich diese auch nicht aussüben.
Dieter Nuhr?
Du bist doch bestimmt ein Bürokaufmann im ersten Lehrjahr, gell?
off:PP
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)