Moin!
»» » »» In Ermangelung eines Gesellschaftsvertrages ('schriftliche verträge gibt es da nicht') wohl eher nicht.
»»
»» Falsch. Die Gründung einer GbR (darum ging es) scheitert nicht an der mangelnder Schriftform.Nein!
- Der OP weiß nicht, welche Rechtsform vorliegt.
- Es ist nicht sicher, dass es sich um eine BGB-Gesellschaft handelt, da wir nicht positiv wissen, ob _irgend ein_ Gesellschaftsvertrag vorliegt.
1. Verträge können mündlich geschlossen werden.
2. Die übereinstimmende Absichtserklärung zweier oder mehr Parteien, zum Zwecke eines gemeinsamen Ziels zusammenzuarbeiten, gründet eine GbR.
3. Nur wenn explizit eine andere, konkretere Rechtsform vereinbart wurde, ist es keine GbR, sondern irgendeine höher einzustufende Rechtsform.
Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass da mündlich und implizit eine GbR gegründet wurde.
Mir wurde als Beispiel im Studium genannt: Es reicht schon, wenn man mit seinen Arbeitskollegen morgens eine Fahrgemeinschaft bildet, schon ist das eine GbR.
- Sven Rautenberg