Hi!
» Welchen Unfug denn?
Beispielsweise deinen Disclaimer mit dem du dich von der "Sünde" einer Rechtsberatung freikaufen willst.
Nix mit Freikauf - ich wies darauf hin, kein Rechtsanwalt zu sein und somit keine Rechtsberatung ausüben zu dürfen.
Wenn es keine Rechtsberatung ist, darfst du die Antwort ja problemlos geben.
Ja.
Wenn sie hingegen eine wäre, steht nirgends, dass man sie nur verneinen müsse, um dem Gesetz Genüge zu tun.
Was soll denn das bedeuten?
off:PP
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"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
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