Tom: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2009/10/t192186/#m1282316

Hello,

als ich eben die Antwort in den Thread (noch auf dem Schirm) einfügen wollte, war er schon im Archiv verschwunden.

http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2009/10/t192186/#m1282316

Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch nochmal anregen, dass man Archivthreads ganz bewusst etwas hinzufügen können sollte, also den Betreuern eine Ergänzung vorlegen können sollte. Es sollte selbstverständlich sein, dass man das nur für wirklich interessante Fälle tun sollte. Vermekrt werden sollten dann im Archiv die Links auf die Folgethreads, was ich für technisch machbar halte.

Diese Folge-Verlinkung könnte das Archiv weiter aufwerten...

Aber zur Sache:

Die PTB hat geantwortet und Herr Bauch hat mir gestattet, die Antwort hier wörtlich zu veröffentlichen. Die erbetene Ergänzung zu "BMI" habe ich vorgenommen:

--------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Schmieder!

Die PTB ist durch das Zeitgesetz mit der Darstellung und Verbreitung der gesetzlichen Zeit betraut. Die seit 2008 gültige Version der gesetzlichen Bestimmung hängt an.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung darüber, dass der Gregorianische Kalender zu benutzen ist - das ist geübter Rechtsbrauch gem. Auskunft des BMI [Bundesministerium des Inneren].
Es gibt auch keine gesetzliche Regelung der Schreibweise von Datum und Uhrzeit.
Letztere ist Inhalt der Norm ISO 8601, die für uns durch das Deutsche Institut für Normung als DIN EN 28601 übernommen wurde. Eine Norm stellt eine Empfehlung dar, keine Vorschrift.
Die Norm ist beim DIN zu beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bauch

____________________________________
Dr. Andreas Bauch
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Fachbereich Zeit und Frequenz, AG 4.42
Time and Frequency Department, AG 4.42

Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Germany

--------------------------------------------------------

Die Anlage (Einheiten-Zeit-Gesetz) finedet man auch unter
http://bitworks.de/recht/DIN/EinhZeitG_lauftext_2008.pdf

Es ist also nur ein "Rechtsbrauch" bekannt, aber keine rechtsgültige Schreibweise festgelegt.
Wie man "Rechtsbrauch" manipuliert, macht uns M$ ja täglich vor...

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de
  1. Der "Rechtsbrauch" ist nur einen Buchstaben vom "Rechtsbruch" entfernt - das wird kein Zufall sein...

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
    1. Hello,

      Der "Rechtsbrauch" ist nur einen Buchstaben vom "Rechtsbruch" entfernt - das wird kein Zufall sein...

      Ja, so sehe ich das auch. Das gilt aber nur solange, wie es genügend Leute gibt, die das auch täglich öffentlich dokumentieren, bis es auch die sogenannten unabhängigen Richter gefressen haben.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. N'Abend,

        Der "Rechtsbrauch" ist nur einen Buchstaben vom "Rechtsbruch" entfernt - das wird kein Zufall sein...

        Ja, so sehe ich das auch. Das gilt aber nur solange, wie es genügend Leute gibt, die das auch täglich öffentlich dokumentieren, bis es auch die sogenannten unabhängigen Richter gefressen haben.

        Manchmal enttäuscht mich der Beißreflex gegen die Juristen. Schade.

        Gruß, Thoralf

        1. Du musst das bei mir entschuldigen... ich habe einige Semester lang Jura studiert. Bei dem Bullshit, den man dort mitbekommt, lernt man eben, sich durchzubeißen - daher der Beißreflex.

          Gruß, LX

          --
          RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
          RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
          1. N'Abend,

            Du musst das bei mir entschuldigen... ich habe einige Semester lang Jura studiert. Bei dem Bullshit, den man dort mitbekommt, lernt man eben, sich durchzubeißen - daher der Beißreflex.

            Echt? Was für Bullshit?

            Gruß, Thoralf

            1. Grüße,

              Echt? Was für Bullshit?

              jede Wette, das gleiche Insidershit wie sonst auch - man erfährt, dass all das woran man glaubte, eine Fassade ist, hinter der man soviel Inkompetenz kaschiert, dass es ein schwarzes Loch nicht aufzusaugen vermag.
              ist vermutlich für jede Art von Beruf so - vom Tellerwäscher bis skrupelloserManager[tm].
              MFG
              bleicher

              --
              __________________________-

              FirefoxMyth
              1. Angesichts der Tatsache, dass Gesetzestexte in Deutschland öffentlich zugänglich sind, kann man es kaum als "Insidershit" bezeichnen. Die meisten Leute sind von der Langweiligkeit der Materie jedoch zu Recht derart angewiedert, dass ihnen derlei Stilblüten deutscher Bürokratie entgehen. Vielleicht sollte ich eines Tages einmal eine Sammlung veröffentlichen - aber die würde vermutlich ohnehin niemand lesen wollen.

                Gruß, LX

                --
                RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
                RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
            2. Hallo, Thoralf!

              Nehmen wir beispielsweise den folgenden Bullshit aus dem aktuellen Urheberrecht, § 108b I (und lassen ihn uns auf den Gehirnwindungen zergehen): "Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...)" [Es geht hier um das Umgehen von technischen Maßnahmen zur Verhinderung von unberechtigten Kopien, im allgemeinen Sprachgebrauch als der Euphemismus für unbrauchbare Abspielschutzmaßnahmen "Kopierschutz" berüchtigt].

              Wenn eine besagte technischen Maßnahme tatsächlich umgangen werden kann, ist sie damit alles andere als "wirksam". Glücklicherweise sind keine Zeitreisen involviert, so dass das Universum durch dieses Paradox nicht zerstört werden kann - lediglich das Urheberrecht selbst ist betroffen.

              Gruß, LX

              --
              RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
              RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
              1. Hallo LX,

                Wenn eine besagte technischen Maßnahme tatsächlich umgangen werden kann, ist sie damit alles andere als "wirksam". Glücklicherweise sind keine Zeitreisen involviert, so dass das Universum durch dieses Paradox nicht zerstört werden kann - lediglich das Urheberrecht selbst ist betroffen.

                wobei gerade dieses Beispiel kein Stoff im normalen Studium ist. Wohl aber grundlegende Auslegungstechniken, um zum Beispiel dem Begriff "wirksam" eine entsprechende Deutung zuzuordnen. Im Studium hat man zu meiner Zeit tatsächlich zum Großteil juristisches Handwerkszeug gelernt. Dass man damit irgendwann merkt, dass einiges, was von der Politk angestoßen wird, schlecht ist, gehört dazu. Später gewinnt aber auch den nötigen Blick dafür, dass genau für diese Fehler das Prinzip der Gewaltenteilung existiert und genau deswegen Richter unabhängig sind.

                Dass ich konkret diese Vorschrift (wie so sehr, sehr viele andere der letzten Jahre) für rechtspolitisch absoluten Unsinn, handwerklich grottenschlecht und gesellschaftlich kontraproduktiv halte, steht auf einem anderen Blatt.

                Gruß, Thoralf

                1. Hallo!

                  Ich habe nie behauptet, dass Studium selbst sei Bullshit gewesen. Aber inzwischen bekommen wir in sehr vielen Bereichen derartige Gesetzgebungen untergeschoben (beispielsweise den Hackertool-Paragraphen im Strafrecht, der erstmals einen rein subjektiven objektiven Tatbestand hat - schon wieder ein Paradox).

                  Als nächstes kommt man früher oder später zum Abmahnwesen. Ich kenne nur ein einziges Land, in dem eine erste Abmahnung Geld kosten darf: Deutschland. In Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, Norwegen (die diesbezüglichen Gesetze anderer Länder sind mir leider nicht bekannt) darf erst die zweite Abmahnung, die frühestens 14-30 Tage nach der ersten verschickt werden darf, Geld fordern.

                  Natürlich sind das alles Bereiche, vor denen man im Grundstudium sorgsam bewahrt bleibt. Wenn man allerdings anfängt, sich zu spezialisieren (in meinem Fall auf dem recht weiten Feld der Rechtsinformatik), bekommt man ziemlich viel von oben genannten Dingen mit.

                  Übrigens: kennst Du den heiligen Gral der Rechtsinformatik? Ein System, dem man einen Sachverhalt eingibt und das die Rechtsfolgen ausspuckt. Der Standardfall, mit dem solche Systeme bei uns getestet werden sollten, lautete: "A schlägt B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel?"... und da behaupte noch jemand, dass es nicht auch Juristen mit Humor gibt.

                  Gruß, LX

                  --
                  RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
                  RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
                  1. Hello,

                    Übrigens: kennst Du den heiligen Gral der Rechtsinformatik? Ein System, dem man einen Sachverhalt eingibt und das die Rechtsfolgen ausspuckt. Der Standardfall, mit dem solche Systeme bei uns getestet werden sollten, lautete: "A schlägt B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel?"... und da behaupte noch jemand, dass es nicht auch Juristen mit Humor gibt.

                    Wann wird der denn zurückgefordert? Nach 10 Jahren oder sofort?  *prust*

                    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                    Tom vom Berg

                    --
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                    http://bergpost.annerschbarrich.de
                    1. Nein, tatsächlich gehört der Nagel nach § 947 I, II BGB, sobald er einigermaßen in dem Kopf steckt, gewissermaßen mit diesem verbunden ist, so lange dem B, bis er sorgsam entfernt wurde und dann nach § 94 StPO durch Beschlagnahme in staatliche Hand übergeht, da er ein Beweisstück einer schweren Körperverletzung nach § 223, 224 I StGB darstellt.

                      Den heiligen Gral hat noch keiner gefunden.

                      Gruß, LX

                      --
                      RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
                      RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
                      1. Hello,

                        Nein, tatsächlich gehört der Nagel nach § 947 I, II BGB, sobald er einigermaßen in dem Kopf steckt, gewissermaßen mit diesem verbunden ist, so lange dem B, bis er sorgsam entfernt wurde und dann nach § 94 StPO durch Beschlagnahme in staatliche Hand übergeht, da er ein Beweisstück einer schweren Körperverletzung nach § 223, 224 I StGB darstellt.

                        So ein ähnliches Thema hatten wir mal mit Kunstwerk, das ein Sprayer auf eine fremde Hauswand sprüht. Ist nicht so blutrünstig, aber doch analog, oder?

                        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                        Tom vom Berg

                        --
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                        http://bergpost.annerschbarrich.de
                        1. Nun, dabei geht es zwar um Sachbeschädigung statt Körperverletung, aber der Rest ist nahezu identisch.

                          Gruß, LX

                          --
                          RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
                          RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
        2. Hello Thoralf,

          Der "Rechtsbrauch" ist nur einen Buchstaben vom "Rechtsbruch" entfernt - das wird kein Zufall sein...

          Ja, so sehe ich das auch. Das gilt aber nur solange, wie es genügend Leute gibt, die das auch täglich öffentlich dokumentieren, bis es auch die sogenannten unabhängigen Richter gefressen haben.
          Manchmal enttäuscht mich der Beißreflex gegen die Juristen. Schade.

          Der Beißreflex richtet sich nicht gegen die Richter, sondern nur gegen die "sogenannten unabhängigen" bzw. die unabhängigen[tm] Richter.

          Solche hat es schon im Dritten Reich gegeben, solche gibt es bezüglich der Anti-Atommüll-Diskussion, solche gibt es bei Immobilien-Verfahren, solche gibt es im Sozialrecht usw.

          Bei den intelligenten der Spezies wird man den Lobbyisten-Einfluss niemals beweisen können, bei den besonders raffgierigen wird er glücklicherweise zumindest öffentlich wahrnehmbar.

          Die wirklich ehrlichen leben meistens in eher sparsamen bis ärmlichen Verhältnissen. Das ist das Negative in unserem Staat.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
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          1. Hallo Tom,

            Der Beißreflex richtet sich nicht gegen die Richter, sondern nur gegen die "sogenannten unabhängigen" bzw. die unabhängigen[tm] Richter.

            gerade diesen Teil verstehe ich nicht. Per Definition sind alle Richter unabhängig. Die "sogenannten" begreife ich noch als sarkastisch bzw. ironisch.

            Allerdings geht es mir auch und besonders um die Reaktion zum Rechtsbrauch. Das ist nichts, was sich irgendwelche Richter ausdenken und dem Volk dann aufzwingen. Sondern das ist Reaktion auf das, was die Bürger bzw. deren Mehrheit derzeit tut. Und wenn die Mehrheit der Bürger (oder zumindest der größte Teil) die Zeiteinstellung so macht, wie das Windows vorgibt, dann ist das irgendwann etwas, was die Rechtsprechung zu berücksichtigen hat. Es funktioniert meines Erachtens genau entgegengesetzt zu dem, wie ich Deinen Beitrag verstanden habe.

            Solche hat es schon im Dritten Reich gegeben, solche gibt es bezüglich der Anti-Atommüll-Diskussion, solche gibt es bei Immobilien-Verfahren, solche gibt es im Sozialrecht usw.
            Bei den intelligenten der Spezies wird man den Lobbyisten-Einfluss niemals beweisen können, bei den besonders raffgierigen wird er glücklicherweise zumindest öffentlich wahrnehmbar.

            Das finde ich schon ziemlich derb.

            Trotz dieser Kritik finde ich es aber toll und self-typisch, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die Frage offiziell zu klären. Das wird im Archiv hoffentlich künftigen Suchenden schnell helfen. :-)

            Gruß, Thoralf

  2. hi,

    Es gibt auch keine gesetzliche Regelung der Schreibweise von Datum und Uhrzeit.

    Ausgezeichnet Tom! Wir leben also im Jahre 09. Ich habs doch schon immer gewusst, dass irgendwas mit unserer Zeitrechnung nicht stimmt. Und der Gregorianische Kalender nicht vorgeschrieben!? Logisch, den gabs ja im Jahr 09 noch gar nicht.

    Es lebe Hermann der Cherusker! Oder Arminius, wie ihn die Römer nannten ;-)

    Freundliche Grüße,
    Horst Weberknecht

    --
    Nichts ist morgen so alt wie die Software, die ich heute schrieb.
  3. Hallo,

    Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch nochmal anregen, dass man Archivthreads ganz bewusst etwas hinzufügen können sollte,

    Klares: nein.

    -----

    Weil im alten Thread steht: "Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben,"

    Das wird durch DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geregelt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_5008
    http://www.tastschreiben.de/p0400070.htm

    Grüße
    Thomas

    1. Das wird durch DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geregelt.

      Geregelt wird da nichts - Normen sind Empfehlungen und meistens nicht bindend. Der Sinn von Normen und Standards ist, dass jeder versucht seinen eigenen Durchzusetzen (siehe Formatkrieg).

      1. Hallo,

        Das wird durch DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geregelt.

        Geregelt wird da nichts - Normen sind Empfehlungen und meistens nicht bindend. Der Sinn von Normen und Standards ist, dass jeder versucht seinen eigenen Durchzusetzen (siehe Formatkrieg).

        Geregelt wird darin schon.
        Natürlich ist es kein Gesetzt.
        ------
        Normen haben eine staatsentlastende Wirkung. Rechtsvorschriften beschränken sich auf die Festlegung wesentlicher Rahmenbedingungen und Schutzziele. Für deren technische Ausgestaltung verweisen sie auf Normen.

        Normen wirken deregulierend
        DIN-Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten, zum Beispiel bei technischen Inhalten auf überbetriebliche Normen.
        -----

        Klar, man kann sich daran halten oder auch nicht.

        Grüße
        Thomas

        1. ...

          Natürlich ist es kein Gesetzt.

          auch ohne "t" am Ende nicht.

        2. Hello,

          Normen wirken deregulierend
          DIN-Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten, zum Beispiel bei technischen Inhalten auf überbetriebliche Normen.

          Das hört sich auch total nett und fast altruistisch an...

          Aber leider entstehen Normen oft genau in dem Moment, wenn die dadurch beschriebene Sache "zufällig" gerade durch ein Patent geschützt wurde/wird. Das ist wettbewerbsverzerrend. Und wenn der Staat dann seine Rechtsprechnung auf derartige Normen abstellt, begünstigt er Einzelne damit.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
          Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
    2. Hello,

      Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch nochmal anregen, dass man Archivthreads ganz bewusst etwas hinzufügen können sollte,

      Klares: nein.

      Verstehe ich jetzt nicht.

      Weil in diesem Einzelfall dir der Inhalt nicht passend erscheint, willst Du generell die Möglichkeit der Linksetzung in Archiv-Threads auf Nachfolge-Threads nicht überdenken?

      .--

      In diesem Einzelfall ging es außerdem _auch_ darum festzustellen, ob es eine _gesetzliche__Regelung_ für die Schreibweise des Datums und der Zeit gibt. Diese gibt es aber nach Auskunft von Herrn Bauch von der PTB nicht. Das BMI findet die Frage übrigens gar nicht trivial (Telefonat), eine Antwort auf die schriftliche Anfrage steht noch aus ...

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Hallo

        Klares: nein.

        Verstehe ich jetzt nicht.

        Weil in diesem Einzelfall dir der Inhalt nicht passend erscheint, willst Du generell die Möglichkeit der Linksetzung in Archiv-Threads auf Nachfolge-Threads nicht überdenken?

        <spekulation>Wohl eher, weil dieser Einzelfall ratzfatz ein Einzelfall von vielen Einzelfällen wäre.</spekulation> Wo willst du die Grenze ziehen?

        In diesem Einzelfall ging es außerdem _auch_ darum festzustellen, ob es eine _gesetzliche__Regelung_ für die Schreibweise des Datums und der Zeit gibt.

        Wo ist jetzt das Problem? Du hast den anderen Thread in diesem Thread verlinkt, wenn jemand im Archiv nach dem Thema sucht, wird er, bei nicht allzu verwegener Wahl der Suchbegriffe, *beide Threads* finden und in einem der beiden Verweise zum anderen haben.

        Tschö, Auge

        --
        Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
        Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
        Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
        1. Hello,

          Wo ist jetzt das Problem? Du hast den anderen Thread in diesem Thread verlinkt, wenn jemand im Archiv nach dem Thema sucht, wird er, bei nicht allzu verwegener Wahl der Suchbegriffe, *beide Threads* finden und in einem der beiden Verweise zum anderen haben.

          Ja nee is klar Murat.
          Warum sollte man auch etwas ändern, was schon immer so war? Funzt doch.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
          Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
          1. Hallo

            Wo ist jetzt das Problem? Du hast den anderen Thread in diesem Thread verlinkt, wenn jemand im Archiv nach dem Thema sucht, wird er, bei nicht allzu verwegener Wahl der Suchbegriffe, *beide Threads* finden und in einem der beiden Verweise zum anderen haben.

            Ja nee is klar Murat.
            Warum sollte man auch etwas ändern, was schon immer so war? Funzt doch.

            Du weißt schon, was ein Archiv ist? Mir ist ja klar, was du hier willst, aber an der Stelle musst du dann auch erklären, wie, ganz wertfrei gesprochen, der Rahmen der Manipulation "historischer" Aufzeichnungen aussehen soll.

            Tschö, Auge

            --
            Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
            Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
            Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
      2. Hallo,

        Klares: nein.

        Verstehe ich jetzt nicht.

        Was bitte war an dem "nein" nicht zu verstehen?

        Grüße
        Thomas

        1. Hello,

          Klares: nein.

          Verstehe ich jetzt nicht.

          Was bitte war an dem "nein" nicht zu verstehen?

          Was bitte macht Dich so verbittert, dass Du Textteile aus dem Kontext reißen musst udn mir damit dann zu "beweisen", dass Du gar nicht an einer Diskussion interessiert bist?

          Ich habe Dir weder Deine Frau weggenommen noch in in deinen Vorgarten geschissen.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
          Nur selber lernen macht schlau
          http://bergpost.annerschbarrich.de
          1. Hallo,

            Klares: nein.

            Verstehe ich jetzt nicht.

            Was bitte war an dem "nein" nicht zu verstehen?

            Was bitte macht Dich so verbittert, dass Du Textteile aus dem Kontext reißen musst udn mir damit dann zu "beweisen", dass Du gar nicht an einer Diskussion interessiert bist?

            Danke dass du nachgedacht und erkannt hast, dass wir zum Thema "Archiv nachträglich bearbeiten" keine Dikussion mehr zu führen wünschen und ich denke du verwechselt hier "kurz und klar" mit "verbittert".

            Dennoch, damit auch der nächste, der nachfragt, dies nochmal lesen kann:
            ----
            Wie definierst »du« "Einzelfall"?
            Möchtest »du« entscheiden, dass »dein« Fall ein Einzelfall ist und die anderen Fälle von anderen Poster, die auch doch mal etwas am Archiv ändern möchten, eben kein Einzelfall sind?

            Wer soll im archiv editieren können?
            Jeder? Registrierte Benutzer?
             - Wer kontrolliert dann, was wirklich am Archiv geändert wurde?
            Developer?

            • hm ... *lol*?, wir haben auch anderes zu tun.

            Wenn es zwei mal vorkommt ist es kein Einzelfall mehr, davon abgesehen: das Archiv heisst Archiv weil es ein Archiv _ist_ und kein temporäres Ablagefach.

            Am Archiv wird nicht herumgebastelt, es seid denn wir ändern da was in seltenen Fällen bei der Bitte um Anonymisierung. Das ist bereits mehr als genug Arbeit für uns, ohne uns weitere Sachen wie »dein« "Einzelfall" aufzuhalsen.
            ----

            Ich hoffe das war jetzt ein verständliches "nein"!

            Ich habe Dir weder Deine Frau weggenommen noch in in deinen Vorgarten geschissen.

            Stimmt, das alles hast du nicht.
            Aber falls du es irgednwann versuchen möchtes: ich wünsche dir vom Herzen viel Spaß dabei!

            Grüße
            Thomas