Tom: Paradebeispiel für juristischen Bullshit

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Hello,

Nein, tatsächlich gehört der Nagel nach § 947 I, II BGB, sobald er einigermaßen in dem Kopf steckt, gewissermaßen mit diesem verbunden ist, so lange dem B, bis er sorgsam entfernt wurde und dann nach § 94 StPO durch Beschlagnahme in staatliche Hand übergeht, da er ein Beweisstück einer schweren Körperverletzung nach § 223, 224 I StGB darstellt.

So ein ähnliches Thema hatten wir mal mit Kunstwerk, das ein Sprayer auf eine fremde Hauswand sprüht. Ist nicht so blutrünstig, aber doch analog, oder?

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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