Hallo, Thoralf!
Nehmen wir beispielsweise den folgenden Bullshit aus dem aktuellen Urheberrecht, § 108b I (und lassen ihn uns auf den Gehirnwindungen zergehen): "Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...)" [Es geht hier um das Umgehen von technischen Maßnahmen zur Verhinderung von unberechtigten Kopien, im allgemeinen Sprachgebrauch als der Euphemismus für unbrauchbare Abspielschutzmaßnahmen "Kopierschutz" berüchtigt].
Wenn eine besagte technischen Maßnahme tatsächlich umgangen werden kann, ist sie damit alles andere als "wirksam". Glücklicherweise sind keine Zeitreisen involviert, so dass das Universum durch dieses Paradox nicht zerstört werden kann - lediglich das Urheberrecht selbst ist betroffen.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a