DENIC started DDoS-Attacke auf sich selbst und das DNS
suit
- sonstiges
0 Joachim0 Jens Holzkämper0 Tom0 Abzocke?
Gunther
http://www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/einfuehrung-neuer-domains.html
Ich sehe schon die Registrierformular-Ausfüll-Cronjobs bei den "großen Domaingrabbern" (wie etwa Sedo) wo ganze Serverfarmen betrieben werden um an sämtliche dann freien Domains zu kommen.
Hi,
Ich sehe schon die Registrierformular-Ausfüll-Cronjobs bei den "großen Domaingrabbern" (wie etwa Sedo) wo ganze Serverfarmen betrieben werden um an sämtliche dann freien Domains zu kommen.
Über "Um ein möglichst schnelles, sicheres, transparentes und vor allem gerechtes Verfahren zu gewährleisten..." kann man in diesem Zusammenhang ja wohl bloss müde lachen.
Gruesse, Joachim
Tach,
Ich sehe schon die Registrierformular-Ausfüll-Cronjobs bei den "großen Domaingrabbern" (wie etwa Sedo) wo ganze Serverfarmen betrieben werden um an sämtliche dann freien Domains zu kommen.
"Nach Angaben des DeNIC wurden auch die 274 Mitglieder, also die registrierenden Provider, erst am gestrigen Donnerstag von der Neuerung informiert. Teilnehmende Mitglieder müssen nun der Denic eine IP-Adresse mitteilen, nur über diese dürfen per signierten Mails Registrierungswünsche abgegeben werden. Jedes Mitglied darf maximal vier Registrierungswünsche pro Minute am eigens eingerichteten Registry Interface abgeben." - Quelle
1000 Domains pro Minute werden die DeNIC wohl nicht überfordern.
mfg
Woodfighter
Hello,
vermutlich brauchen sie Geld, denn die Registrierung ist ja nicht kostenlos, auch wenn die Domains dann nur nutzlos gebunkert werden.
http://www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/einfuehrung-neuer-domains.html
Wieso das:
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen,
noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle
der Domain sind nicht zulässig.
?
Bindestrich an zweiter Stelle erlaubt? Nn dritter und vierter aber nicht?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi,
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen,
noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle
der Domain sind nicht zulässig.Bindestrich an zweiter Stelle erlaubt? Nn dritter und vierter aber nicht?
ja, darüber bin ich auch schon gestolpert und konnte mir zunächst keinen Reim drauf machen. Dann habe ich über die Formulierung nachgedacht: An dritter *und* vierter Stelle? Steht hier bewusst "und" und nicht "oder"? Möchte man damit vielleicht Kollisionen mit Punycode-Domains vermeiden?
Ich denke mal, ein Bindestrich an dritter *oder* vierter Stelle wäre noch zulässig. Andernfalls wäre ja wn.de zukünftig eine erlaubte Domain (zwei Buchstaben, Autokennzeichen), wn-info.de aber nicht. Das würde mir nicht einleuchten.
Schönes Wochenende,
Martin
Moin!
Wieso das:
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen,
noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle
der Domain sind nicht zulässig.?
Bindestrich an zweiter Stelle erlaubt? Nn dritter und vierter aber nicht?
Punycode-Domains sind aus DNS-Sicht: xn--irgendwas.tld
"xn" ist aber nicht der einzige Präfix gewesen, der mal in Aktion war, und wird es vielleicht auch nicht bleiben.
Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass irgendwer nochmal klagt, nur weil er an dritter und vierter Stelle einen Bindestrich, ein ASCII-Minus o.ä. in seiner Domain haben muss.
- Sven Rautenberg
Tach,
vermutlich brauchen sie Geld, denn die Registrierung ist ja nicht kostenlos, auch wenn die Domains dann nur nutzlos gebunkert werden.
nein, sie wurden von VW verklagt und wollten jetzt erstens Rechtssicherheit für sich selber und Gleichberechtigung.
mfg
Woodfighter
Hello,
vermutlich brauchen sie Geld, denn die Registrierung ist ja nicht kostenlos, auch wenn die Domains dann nur nutzlos gebunkert werden.
nein, sie wurden von VW verklagt und wollten jetzt erstens Rechtssicherheit für sich selber und Gleichberechtigung.
Dann bin ich aber gespannt, wer sich 1.de schnappt und ob ein bekannter Provider 1u1.de und 1und1.de bekommt. Da bin ich ja beruhigt, dass ich mich mit dem ganzen Scheiss nicht mehr lange rumschlagen muss. Ab in die Kiste und gut ists.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Tach,
ob ein bekannter Provider 1u1.de und 1und1.de bekommt.
diese beiden Domains sind schon seit langem möglich und gehören logischerweise zu 1&1.
mfg
Woodfighter
Manche Anbieter nutzen die Gelegenheit dann wohl gleich auch noch dazu, sich die eigenen Taschen kräftig zu füllen: http://www.domaindiscount24.net/?page=specials&special=de
Ich musste ja dreimal hingucken, bis ich zumindest sicher war, dass ich mich nicht verguckt habe.
Nach meinen Infos kosten die neu freigegebenen Domains doch nicht mehr oder weniger als jede andere bisherige DE Domain, oder?
Gruß Gunther
Tach,
Nach meinen Infos kosten die neu freigegebenen Domains doch nicht mehr oder weniger als jede andere bisherige DE Domain, oder?
nö, aber für die Registrierung gilt halt first come, first serve und bei den einstelligen Domains schlägt dann das Gesetz von Angebot und Nachfrage zu.
mfg
Woodfighter
Tach,
Nach meinen Infos kosten die neu freigegebenen Domains doch nicht mehr oder weniger als jede andere bisherige DE Domain, oder?
nö,
Aha, sondern?
aber für die Registrierung gilt halt first come, first serve
Eben! Sonst könnte man sie ja direkt meistbietend versteigern. Und first come - first served ist ja wohl eh ein Witz angesichts von "Jedes Mitglied darf maximal vier Registrierungswünsche pro Minute am eigens eingerichteten Registry Interface abgeben."!
Wenn ich also bspw. eine Domain bei einem Registrar vorbestelle und tausend andere Kunden auch, wer legt dann die Reihenfolge fest, in der die Registrierungswünsche an die Denic übermittelt werden?
Da wäre eine Verlosung bei mehrfach Wünschen wohl einfacher und gerechter gewesen.
und bei den einstelligen Domains schlägt dann das Gesetz von Angebot und Nachfrage zu.
Was eben genau bei Internetdomains noch nie zum Tragen gekommen ist!
Gruß Gunther
Hallo
und bei den einstelligen Domains schlägt dann das Gesetz von Angebot und Nachfrage zu.
Was eben genau bei Internetdomains noch nie zum Tragen gekommen ist!
Es gibt für alles ein erstes Mal.
Es gibt genau 36 Möglichkeiten für einzeichige Domainnamen (26 Buchstaben, 10 Ziffern). Wie schätzt du wohl den Ansturm darauf ein?
Tschö, Auge
Hallo!
und bei den einstelligen Domains schlägt dann das Gesetz von Angebot und Nachfrage zu.
Was eben genau bei Internetdomains noch nie zum Tragen gekommen ist!Es gibt für alles ein erstes Mal.
Du sagst es! Ich wollte das gestern auch schon dazu geschrieben haben.
Es gibt genau 36 Möglichkeiten für einzeichige Domainnamen (26 Buchstaben, 10 Ziffern). Wie schätzt du wohl den Ansturm darauf ein?
Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!
Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.
Was mich massiv "ank..." ist, dass man das alles hätte vorher wissen müssen/ können, und ein dementsprechendes Vergabeverfahren hätte wählen sollen.
Für mich war und ist es einer der obersten Grundsätze, dass in diesen Dingen eben Alle gleich sind, egal ob Multi-Millionen Dollar Unternehmen oder Lieschen Müller!
Und dass ausgerechnet eine Organisation wie die Denic genau diesen Gleichheitsgrundsatz massiv unterläuft (zwar nicht direkt, aber eben indirekt durch das gewählte Vergabeverfahren), ist für mich eine riesen Sauerei!
Gruß Gunther
Tach,
Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!
jup, und wenn die deinen Registrierungswunsch für eine einstellige Domain dann 10 Stunden nach dem Beginn übermitteln ist die Erfolgwahrscheinlichkeit wie hoch?
Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.
Auf welcher Grundlage sollte die DENIC seinen Vertragspartner bzw. Mitgliedern etwas derartiges vorschreiben dürfen?
Für mich war und ist es einer der obersten Grundsätze, dass in diesen Dingen eben Alle gleich sind, egal ob Multi-Millionen Dollar Unternehmen oder Lieschen Müller!
Das war (leider und/oder glücklicherweise) noch nie so, siehe Markenrecht, Namensrecht etc.
Und dass ausgerechnet eine Organisation wie die Denic genau diesen Gleichheitsgrundsatz massiv unterläuft (zwar nicht direkt, aber eben indirekt durch das gewählte Vergabeverfahren), ist für mich eine riesen Sauerei!
Die DENIC hat sich entschieden, auch für diesen Sonderfall seine Vergabepraxis nicht zu ändern sondern nur den Ansturm zu kanalisieren, um das bisher verwendete Prinzip weiterhin nutzen zu können. Wenn ich mich richtig erinnere war das bei der letzten Änderung (der Einführung von IDN-Domains) genauso.
mfg
Woodfighter
Tach,
Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!
jup, und wenn die deinen Registrierungswunsch für eine einstellige Domain dann 10 Stunden nach dem Beginn übermitteln ist die Erfolgwahrscheinlichkeit wie hoch?
Eben. Und was hat das dann im Endeffekt noch mit "First come - first served" (im Sinne von "gerecht") zu tun? Diese Art der Vergabe wäre ja noch in Ordnung, wenn jeder User selber seinen Registrierungswunsch bei der Denic einreichen könnte. So fördert er nur die "Abzocke" seitens einiger Registrare (Beispiele hatte ich ja bereits genannt). Und von einem "gerechten" Vergabeverfahren, bzw. "Chancengleichheit" kann imo ja wohl keine Rede sein, wenn es letztlich eine Frage der Kohle ist, wie hoch die Chancen wirklich sind.
Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.
Auf welcher Grundlage sollte die DENIC seinen Vertragspartner bzw. Mitgliedern etwas derartiges vorschreiben dürfen?
Vertragsklausel o.ä..
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben". Das ist für mich kein Argument. Denn wer ein "Spiel" veranstaltet, der kann auch die "Spielregeln" festlegen.
Für mich war und ist es einer der obersten Grundsätze, dass in diesen Dingen eben Alle gleich sind, egal ob Multi-Millionen Dollar Unternehmen oder Lieschen Müller!
Das war (leider und/oder glücklicherweise) noch nie so, siehe Markenrecht, Namensrecht etc.
Das mag man als Ausnahme ansehen, aber zumindest außerhalb dieser Dinge war es (bisher zumindest) so. Ich korrigiere meine Aussage dahingehend. Wobei ich mir aber zumindest bei den einstelligen Domainnamen ziemlich sicher bin, dass du da Schwierigkeiten haben dürftest, diese Bezeichnungen als Marke anzumelden (aber ich bin weder Jurist, noch habe ich Ahnung vom Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen).
Und dass ausgerechnet eine Organisation wie die Denic genau diesen Gleichheitsgrundsatz massiv unterläuft (zwar nicht direkt, aber eben indirekt durch das gewählte Vergabeverfahren), ist für mich eine riesen Sauerei!
Die DENIC hat sich entschieden, auch für diesen Sonderfall seine Vergabepraxis nicht zu ändern ...
Für mich halt eine Fehlentscheidung, zumal es in den letzten Jahren ja etliche Landrushes gegeben hat, bei denen man durchaus auch andere Vergabepraktiken beobachten konnte.
Gruß Gunther
Tach,
Eben. Und was hat das dann im Endeffekt noch mit "First come - first served" (im Sinne von "gerecht") zu tun?
first come, first served hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Diese Art der Vergabe wäre ja noch in Ordnung, wenn jeder User selber seinen Registrierungswunsch bei der Denic einreichen könnte.
Du mußt nur Mitglied bei der DENIC werden, das Recht dazu hast du.
So fördert er nur die "Abzocke" seitens einiger Registrare
Dir ist aber bewußt, dass die DENIC ein Zusammenschluß eben jener Registrare ist?
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben".
Das eine betrifft das Verhältnis Registrar/DENIC und das andere das Verhältnis Registrar/Kunde.
Das ist für mich kein Argument. Denn wer ein "Spiel" veranstaltet, der kann auch die "Spielregeln" festlegen.
Das hat die DENIC ja auch getan, nur mit dem Spiel der Registrare hat sie nichts zu tun.
Wobei ich mir aber zumindest bei den einstelligen Domainnamen ziemlich sicher bin, dass du da Schwierigkeiten haben dürftest, diese Bezeichnungen als Marke anzumelden (aber ich bin weder Jurist, noch habe ich Ahnung vom Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen).
Ich bin mir relativ sicher, dass, wer auch immer sich t.de sichert, noch viel Freude mit der Rechtsabteilung des rosa Riesen haben wird.
Für mich halt eine Fehlentscheidung, zumal es in den letzten Jahren ja etliche Landrushes gegeben hat, bei denen man durchaus auch andere Vergabepraktiken beobachten konnte.
Ein Landrush bedingt der Definition nach "first come, first served", oder? Mir fällt allerdings keinerlei gerechter Modus ein, der nicht irgendwo Schwächen hat, bei einer Lotterie z.B. gewinnt wahrscheinlich derjenige, der die meisten Lose kauft.
mfg
Woodfighter
Hallo
Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!
Du darfst dich natürlich für den Registrar deiner Wahl entscheiden.
Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.
Du bist nicht gezwungen diese Angebote wahrzunehmen, wenn sie dir doch nicht gefallen.
Auf welcher Grundlage sollte die DENIC seinen Vertragspartner bzw. Mitgliedern etwas derartiges vorschreiben dürfen?
Vertragsklausel o.ä..
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben".
Hat die Denic das wirklich? Schreibt die Denic ihren Kunden vor, wieviele Registrierungswünsche sie pro Minute *schicken dürfen* oder nimmt sie pro Kunde nur soundsoviele Registrierungswünsche entgegen? Das wäre ein entscheidender Unterschied bezüglich der von dir gewünschten Einmischungen der Denic in die Gestaltung des Geschäftsbetriebs ihrer Kunden (die zumindest teilweise auch Mitglieder der Denic sind).
Wir haben in Deutschland die Regel der Vertragsfreiheit. Solange ein Vertrag nicht gegen Gesetze verstößt, ist er zulässig und du darfst entscheiden, ob du ihn eingehst oder es lässt. Wenn dir die Preise zu hoch sind, lasse es. Entweder die von dir genannte Firma DD24 findet andere "doofe", die bereit sind, die Preise zu zahlen oder eben nicht. Dann überdenken die ratzfatz ihre Preispolitik oder sie gehen schlussendlich unter.
Tschö, Auge
Hallo
Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!
Du darfst dich natürlich für den Registrar deiner Wahl entscheiden.
Na ein Glück! ;-)
Das Problem dabei ist nur, dass es nur eine begrenzte Auswahl an Registraren gibt. Weiteres Problem ist, dass manche davon gar keine Vorbestellungen annehmen. Wieder andere nehmen Registrierungswünsche nur von bereits bestehenden Kunden entgegen, oder jeden Wunsch nur einmal (was ja noch verständlich ist). Die "übelste" Sorte wiederum versucht aus der Situation Kapital zu schlagen und die Kunden "abzuzocken".
Unterm Strich führt das dann dazu, dass überhaupt kein Registrar mehr auf der Liste übrig bleibt - tolle Auswahlmöglichkeit.
Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.
Du bist nicht gezwungen diese Angebote wahrzunehmen, wenn sie dir doch nicht gefallen.
Ja, ist klar. Du bist auch nicht gezwungen das Internet zu benutzen. Wenn du es aber gerne tun möchtest und z.B. bei dir zu Hause nur Anbieter existieren würde, wärest du doch gezwungen, dessen Angebot anzunehmen.
Auf welcher Grundlage sollte die DENIC seinen Vertragspartner bzw. Mitgliedern etwas derartiges vorschreiben dürfen?
Vertragsklausel o.ä..
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben".Hat die Denic das wirklich? Schreibt die Denic ihren Kunden vor, wieviele Registrierungswünsche sie pro Minute *schicken dürfen* oder nimmt sie pro Kunde nur soundsoviele Registrierungswünsche entgegen? Das wäre ein entscheidender Unterschied bezüglich der von dir gewünschten Einmischungen der Denic in die Gestaltung des Geschäftsbetriebs ihrer Kunden (die zumindest teilweise auch Mitglieder der Denic sind).
"Damit das Verfahren so sicher wie möglich umgesetzt werden kann, müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten. So wird es für die Einführungsphase ein separates System geben. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtli-nien registriert werden." - Quelle
Wir haben in Deutschland die Regel der Vertragsfreiheit. Solange ein Vertrag nicht gegen Gesetze verstößt, ist er zulässig und du darfst entscheiden, ob du ihn eingehst oder es lässt. Wenn dir die Preise zu hoch sind, lasse es. Entweder die von dir genannte Firma DD24 findet andere "doofe", die bereit sind, die Preise zu zahlen oder eben nicht. Dann überdenken die ratzfatz ihre Preispolitik oder sie gehen schlussendlich unter.
Das ist doch gar nicht der entscheidende Punkt. Vielmehr finde ich es nahezu "lächerlich", wenn die Denic andauernd von "Chancengleichheit bei Einführungsphase durch erprobtes „First come – first served“-Prinzip" und "Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden." spricht, und dabei ein Verfahren wählt und vorgibt, welches Registraren Tür und Tor zur Abzocke öffnet und imho das genaue Gegenteil von *Chancengleichheit* schafft.
Wenn aufgrund geänderter Registrierungsrichtlinien auf einen Schlag etliche neue (und "interessante") Domains ab genau einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar werden, dann ist ein „First come – first served“-Prinzip, welches zwangsweise über eine begrenzte Zahl von Registraren läuft so mit das ungeeignetste Vergabeverfahren im Bezug auf Chancengleichheit!
Hinzukommt die von Jens bereits erwähnte Problematik der eingetragenen Marken/ Markenrechten. Anstatt eine "Sunrise" Period zur Vorab-Registrierung solcher Domains zu veranstalten, sind so die nächsten Prozesse ja schon vorprogrammiert (man denke bspw. an '00.de' oder '4711.de').
Ich bleibe bei meiner Kritik, dass die Entscheidung(en) der Denic ein "Schnellschuss" waren, der voll ins Knie ging und dass von Chancengleichheit keine Rede sein kann. Ich bin z.B. mal sehr gespannt, wer die neuen einstelligen Domains ergattert. Mich würde es sehr verwundern, wenn das nicht Leute wären, die da etliches an Kohle vorher schon investiert haben.
Die Denic ist ein Monopolist. Als solcher sollte man so gravierende Entscheidungen besser überlegen, publizieren und umsetzen!
Gruß Gunther
Hallo
Du darfst dich natürlich für den Registrar deiner Wahl entscheiden.
Na ein Glück! ;-)
Das Problem dabei ist nur, dass es nur eine begrenzte Auswahl an Registraren gibt. Weiteres Problem ist, dass manche davon gar keine Vorbestellungen annehmen. Wieder andere nehmen Registrierungswünsche nur von bereits bestehenden Kunden entgegen, oder jeden Wunsch nur einmal (was ja noch verständlich ist). Die "übelste" Sorte wiederum versucht aus der Situation Kapital zu schlagen und die Kunden "abzuzocken".
Unterm Strich führt das dann dazu, dass überhaupt kein Registrar mehr auf der Liste übrig bleibt - tolle Auswahlmöglichkeit.
Öhhm, ja kann sein. Wie könnte ich dir widersprechen, wenn du das so siehst.
Du bist nicht gezwungen diese Angebote wahrzunehmen, wenn sie dir doch nicht gefallen.
Ja, ist klar. Du bist auch nicht gezwungen das Internet zu benutzen. Wenn du es aber gerne tun möchtest und z.B. bei dir zu Hause nur Anbieter existieren würde, wärest du doch gezwungen, dessen Angebot anzunehmen.
Wäre ich wohl, wobei sich mir dann die Frage stellte, warum der Monopolist keine Konkurrenz hat. Jaja, ich weiß, dass keine Firma gern die Investitionen tätigt, um ein 400-Seelen-Dorf anzuschließen. Da lässt man auch mal einen Monopolisten Monopolist sein.
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben".
Hat die Denic das wirklich? Schreibt die Denic ihren Kunden vor, wieviele Registrierungswünsche sie pro Minute *schicken dürfen* oder nimmt sie pro Kunde nur soundsoviele Registrierungswünsche entgegen? Das wäre ein entscheidender Unterschied bezüglich der von dir gewünschten Einmischungen der Denic in die Gestaltung des Geschäftsbetriebs ihrer Kunden (die zumindest teilweise auch Mitglieder der Denic sind).
"Damit das Verfahren so sicher wie möglich umgesetzt werden kann, müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten. So wird es für die Einführungsphase ein separates System geben. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtli-nien registriert werden." - Quelle
Hört sich für mich an, als legen sie die Regeln für die eigene Seite fest. Es ist nur vom "Eingang" die Rede, die Regel betrifft also die Empfangsseite. Nur das "müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten" könnte man als Vorschrift (á la: "Wer scheiße baut fliegt raus!") für die Kunden ansehen.
Wir haben in Deutschland die Regel der Vertragsfreiheit. Solange ein Vertrag nicht gegen Gesetze verstößt, ist er zulässig und du darfst entscheiden, ob du ihn eingehst oder es lässt. Wenn dir die Preise zu hoch sind, lasse es. Entweder die von dir genannte Firma DD24 findet andere "doofe", die bereit sind, die Preise zu zahlen oder eben nicht. Dann überdenken die ratzfatz ihre Preispolitik oder sie gehen schlussendlich unter.
Das ist doch gar nicht der entscheidende Punkt. Vielmehr finde ich es nahezu "lächerlich", wenn die Denic andauernd von "Chancengleichheit bei Einführungsphase durch erprobtes „First come – first served“-Prinzip" und "Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden." spricht, und dabei ein Verfahren wählt und vorgibt, welches Registraren Tür und Tor zur Abzocke öffnet und imho das genaue Gegenteil von *Chancengleichheit* schafft.
Nochmal: Die Denic ist nicht für die Geschäftspolitik ihrer Kunden zuständig.
Die Denic ist ein Monopolist. Als solcher sollte man so gravierende Entscheidungen besser überlegen, publizieren und umsetzen!
Da will ich dir garnicht widersprechen, das /hätte/ auch anders laufen können.
Mal 'ne Gegenfrage: Warst du an einem der jetzt möglich gewordenen Domainnamen interessiert und bist gescheitert?
Tschö, Auge
Hallo!
Mal 'ne Gegenfrage: Warst du an einem der jetzt möglich gewordenen Domainnamen interessiert
Ja, bin ich noch. ;-)
Was aber nichts mit meinem Ärger über die Denic zu tun hat.
Und zwar bin ich interessiert an der "Initialen-Domain" meines Namens, da ich wie viele andere auch das "Problem" habe, dass es zu meinem Nachnamen eine gleichlautende Firma gibt, die einem schon immer alle Domainnamen unter den halbwegs "interessanten" TLDs wegschnappt.
Und ich heiße nicht Müller, Meier oder Schulze! ;-)
und bist gescheitert?
Das weiß ich ja noch nicht. Aber bei meinem Web-Hoster, der selber wiederum über Schlund registriert, war diese Domain bereits von einem anderen Kunden vorbestellt.
Mein Domain-Hoster gehört zu den "Abzockern", die mehrere tausend Euro für eine zweistellige Domain haben wollen.
Blieb mir also nur noch einer der wenigen Hoster, die "normale" Preise verlangen und auch für noch nicht Kunden überhaupt Registrierungswünsche entgegen nehmen.
Ich rechne mir allerdings keine großen Chancen darauf aus, dass ich meine Wunsch-Domain auch tatsächlich erhalte, aber das ist ja wieder etwas anderes.
Gruß Gunther
Ich rechne mir allerdings keine großen Chancen darauf aus, dass ich meine Wunsch-Domain auch tatsächlich erhalte, aber das ist ja wieder etwas anderes.
du warst damit nicht alleine:
http://www.csommer.de/domain-grabber-werk/
Grüße
Thomas
Hallo Thomas!
Hör' bloß auf mit der Schei...!
Mir schwillt immer noch der Hals, wenn ich daran und an die DENIC mit ihrem tollen Vergabeverfahren denke.
Ich rechne mir allerdings keine großen Chancen darauf aus, dass ich meine Wunsch-Domain auch tatsächlich erhalte, aber das ist ja wieder etwas anderes.
du warst damit nicht alleine:
http://www.csommer.de/domain-grabber-werk/
Schwacher Trost ..., aber immerhin. ;-)
Gruß Gunther
Hör' bloß auf mit der Schei...!
Mir schwillt immer noch der Hals, wenn ich daran und an die DENIC mit ihrem tollen Vergabeverfahren denke.
Schon gelesen:
http://www.heise.de/netze/meldung/de-Kurzdomains-in-die-USA-abgezogen-843650.html
Tach,
Nach meinen Infos kosten die neu freigegebenen Domains doch nicht mehr oder weniger als jede andere bisherige DE Domain, oder?
nö,
Aha, sondern?
nö = nein, nicht mehr
aber für die Registrierung gilt halt first come, first serve
Eben! Sonst könnte man sie ja direkt meistbietend versteigern. Und first come - first served ist ja wohl eh ein Witz angesichts von "Jedes Mitglied darf maximal vier Registrierungswünsche pro Minute am eigens eingerichteten Registry Interface abgeben."!
In der ersten Minute werden also vermutlich etwas über eintausend Versuche passieren, eine einstellige Domain zu registrieren,
Wenn ich also bspw. eine Domain bei einem Registrar vorbestelle und tausend andere Kunden auch, wer legt dann die Reihenfolge fest, in der die Registrierungswünsche an die Denic übermittelt werden?
Der Registrar vermutlich und da der Geld verdienen möchte wird er seine kostbaren ersten vier Versuche vielleicht eher dir überlassen, wenn du ihm dafür mehr Geld überläßt als deine Konkurrenz.
Da wäre eine Verlosung bei mehrfach Wünschen wohl einfacher und gerechter gewesen.
Einfacher? Wohl kaum. Gerechter vermutlich, widerspäche allerdings der bisherigen Vergabepraxis für de-Domains, eben "first come, first serve".
mfg
Woodfighter