Gunther: Vergabeverfahren: Alle sind gleich - manche ein bischen gleicher

Beitrag lesen

Tach,

Das ist doch völlig egal. Es gibt ja zum Glück auch noch Registrare, die einen Registrierungswunsch dafür kostenfrei entgegennehmen und wo auch im Erfolgsfall einer Registrierung diese Domain dann genauso viel kostet (i.d.R. < 10,- EUR) wie jede andere auch!

jup, und wenn die deinen Registrierungswunsch für eine einstellige Domain dann 10 Stunden nach dem Beginn übermitteln ist die Erfolgwahrscheinlichkeit wie hoch?

Eben. Und was hat das dann im Endeffekt noch mit "First come - first served" (im Sinne von "gerecht") zu tun? Diese Art der Vergabe wäre ja noch in Ordnung, wenn jeder User selber seinen Registrierungswunsch bei der Denic einreichen könnte. So fördert er nur die "Abzocke" seitens einiger Registrare (Beispiele hatte ich ja bereits genannt). Und von einem "gerechten" Vergabeverfahren, bzw. "Chancengleichheit" kann imo ja wohl keine Rede sein, wenn es letztlich eine Frage der Kohle ist, wie hoch die Chancen wirklich sind.

Der Haken an dieser ganzen Geschichte ist doch, dass die Denic ihren Registraren solche "Praktiken" hätte untersagen müssen, wie bspw. die Versteigerung des ersten Übermittlungsplatzes bei ebay, oder solch völlig überzogenen Preise wie DD24.

Auf welcher Grundlage sollte die DENIC seinen Vertragspartner bzw. Mitgliedern etwas derartiges vorschreiben dürfen?

Vertragsklausel o.ä..
Dass jeder Registrar nur 4 Anmeldungen/ Minute schicken darf, konnten sie ihnen doch auch "vorschreiben". Das ist für mich kein Argument. Denn wer ein "Spiel" veranstaltet, der kann auch die "Spielregeln" festlegen.

Für mich war und ist es einer der obersten Grundsätze, dass in diesen Dingen eben Alle gleich sind, egal ob Multi-Millionen Dollar Unternehmen oder Lieschen Müller!

Das war (leider und/oder glücklicherweise) noch nie so, siehe Markenrecht, Namensrecht etc.

Das mag man als Ausnahme ansehen, aber zumindest außerhalb dieser Dinge war es (bisher zumindest) so. Ich korrigiere meine Aussage dahingehend. Wobei ich mir aber zumindest bei den einstelligen Domainnamen ziemlich sicher bin, dass du da Schwierigkeiten haben dürftest, diese Bezeichnungen als Marke anzumelden (aber ich bin weder Jurist, noch habe ich Ahnung vom Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen).

Und dass ausgerechnet eine Organisation wie die Denic genau diesen Gleichheitsgrundsatz massiv unterläuft (zwar nicht direkt, aber eben indirekt durch das gewählte Vergabeverfahren), ist für mich eine riesen Sauerei!

Die DENIC hat sich entschieden, auch für diesen Sonderfall seine Vergabepraxis nicht zu ändern ...

Für mich halt eine Fehlentscheidung, zumal es in den letzten Jahren ja etliche Landrushes gegeben hat, bei denen man durchaus auch andere Vergabepraktiken beobachten konnte.

Gruß Gunther