Hello,
Mangels aussagekräftiger Angabe des Jahrtausends bist Du lediglich möglicherweise aus nebenvertraglichen Pflichten angehalten, das Datum zugunsten Deines Kundens zu bewerten, sofern die Angabe von einem solchen stammt und zu einem Vertrag gehört.
Wenn dies nicht möglich ist, besteht möglicherweise ein offener Einigungsmangel über eine vertragswesentliche Eigenschaft, die geklärt werden muss, bevor ein Vertrag wirksam zustande kommen kann.
Ansonsten gibt es meines Wissens keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Jahreszahl auszuschreiben.
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Gesetz gehört zur Gruppe der Eichgesetze. Ausführungsbestimmungen hierzu werden von der PTB erarbeitet und kontrolliert.
Und mit etwas Glück finde ich dann auch noch den Gesetzestext...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg