Hello,
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.nö, nur die in § 10 genannten, das Datum gehört nicht dazu.
Das war mir zwar bewusst, da aber an mehreren Stellen erwähnt wird, dass die Zeit und das Datum über das "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG)" bestimmt würden und auch die Worte "Tag", "Stunde" und "Minute" dort in Bezug zur SI-EInheit Sekunde gesetzt werden, hatte ich angenommen, dass auch irgendwo geregelt ist, dass man diese abgeleiteten Einheiten beim Datum verwenden darf.
Dann werde ich das Datum also demnächst sicherheitshalber lieber in Kilo- (ks) oder Megasekunden (Ms) angeben. Ich will keine Ordnungswidrigkeit begehen :-))
Mal sehen, ob und was die PTB zu diesem Thema antwortet.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg