Tach,
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
nö, nur die in § 10 genannten, das Datum gehört nicht dazu.
mfg
Woodfighter