Angabe eines Datums like 01.01.10
hotti
- recht
0 Gunther0 Rouven0 hotti0 Gunther1 Der Martin
0 hotti
0 Christian Seiler
0 Tom0 LX
Moin,
siehe Thema. Wie soll ich dieses Datum denn werten, als
a) Formfehler
b) Abgelaufen
???
Viele Grüße,
Horst
Moin,
siehe Thema. Wie soll ich dieses Datum denn werten, als
a) Formfehler
b) Abgelaufen
ich verstehe deine Frage nicht so ganz.
???
Was "stört" dich an 01. Januar 2010? Oder eben 01.01.10?
Hättest du dasselbe Problem mit 29.10.09?
Falls du auf die Kurzform bei der Jahresangabe abzielst, so kann man imho immer davon ausgehen, dass das jeweils aktuelle Jahrtausend, bzw. Jahrhundert gemeint ist. Falls nicht, muss dieses explizit mit angegeben sein.
Gruß Gunther
Hello,
Falls du auf die Kurzform bei der Jahresangabe abzielst, so kann man imho immer davon ausgehen, dass das jeweils aktuelle Jahrtausend, bzw. Jahrhundert gemeint ist. Falls nicht, muss dieses explizit mit angegeben sein.
ja? Ich mag da das Verhalten meines Excel, aber das kann aus meinem Anwendungsszenario kommen. Bei Excel wird ein 97 derzeit noch auf 1997 abgebildet, hab noch nicht ausprobiert wo die Grenze ist.
MfG
Rouven
Hallo,
Ich mag da das Verhalten meines Excel, aber das kann aus meinem Anwendungsszenario kommen. Bei Excel wird ein 97 derzeit noch auf 1997 abgebildet, hab noch nicht ausprobiert wo die Grenze ist.
Excel richtet sich nach den Systemeinstellungen von Windows - und da ist es einstellbar, wo diese Grenze liegen soll. Bei einem frischen Windows liegt sie AFAIR bei 30:
00..30 -> 2000..2030
31..99 -> 1931..1999
Ciao,
Martin
moin,
Hättest du dasselbe Problem mit 29.10.09?
Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben, daher meine Frage, ists, wenn es "hart auf hart" geht, die Kurzform überhaupt zulässig?
Viele Grüße,
Horst
Moin,
Hättest du dasselbe Problem mit 29.10.09?
Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben, daher meine Frage, ists, wenn es "hart auf hart" geht, die Kurzform überhaupt zulässig?
keine Ahnung wie so ein Fall im Zweifelsfall ausgehen würde, aber genau deshalb sollte man grundsätzlich die Jahreszahl ausschreiben und somit für Eindeutigkeit sorgen.
Gruß Gunther
Hallo,
Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben, [...] Kurzform überhaupt zulässig?
die Frage nach der Zulässigkeit bedingt erstmal die Frage, ob und in welchem Umfang für ein geschäftliches Schreiben überhaupt verbindliche Formen vorgeschrieben sind.
Natürlich "soll" ein Datum nach ISO 8601 (früher DIN 5008) geschrieben werden, aber eine verbindliche Vorschrift ist das AFAIK nicht. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, wird ein Gericht vermutlich auch ein zweistellig geschriebenes Datum akzeptieren; die Zuordnung zum richtigen Jahrhundert ist ja meist doch aus dem Kontext heraus eindeutig.
Abgesehen davon empfehle ich *immer*, alle vier Stellen der Jahreszahl voll auszuschreiben; die Kurzform mit zwei Stellen empfand ich in der Schule (ab 1975) schon als Schlamperei.
Ciao,
Martin
hi,
[..] die Kurzform mit zwei Stellen empfand ich in der Schule (ab 1975) schon als Schlamperei.
Isses auch. Ich werde es als Formfehler werten und meinen Partner darauf hinweisen.
Horst
Hallo,
Hättest du dasselbe Problem mit 29.10.09?
Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben, daher meine Frage, ists, wenn es "hart auf hart" geht, die Kurzform überhaupt zulässig?
So eine Frage kann man sich doch aber auch nur in Deutschland stellen, oder? Wenn im Jahr 2009 jemand eine Jahreszahl mit 10 abkürzt, dann ist absolut sonnenklar, dass das Jahr 2010 damit gemeint ist - und nicht etwa 1910 oder 2110. Du kannst Dich natürlich aus philosophischer Perspektive darüber auslassen, wie sinnvoll es ist, ein Datum nur zweistellig anzugeben - und hey, ich persönlich mag die zweistelligen Jahreszahlen auch nicht. Aber aus praktischer Sicht - sowohl im täglichen Umgang als auch rechtlich - sehe ich das Problem nicht einmal ansatzweise.
Viele Grüße,
Christian
Hello,
siehe Thema. Wie soll ich dieses Datum denn werten, als
a) Formfehler
b) Abgelaufen
Auch dafür gibt es in DE wieder irgendwo eine gesetzliche Regelung, aber ich weiß nicht, wie es heißt und finde sie daher im Moment nicht. Ich kann sie daher nur sinngemäß wiedergeben:
alle Daten, die die Jahreszahl nur zweistellig angeben sind von 00 bis 70 (kann auch 69 gewesen sein) dem aktuellen Jahrhundert zuzurechnen, alle von 71 bis 99 dem vorangegangenen.
Das war irgendwas mit "Formatgesetz" oder so ähnlich. Und soweit ich mich erinnere, bezog sich das auf eine DIN-ISO.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi,
alle Daten, die die Jahreszahl nur zweistellig angeben sind von 00 bis 70 (kann auch 69 gewesen sein) dem aktuellen Jahrhundert zuzurechnen, alle von 71 bis 99 dem vorangegangenen.
Das war irgendwas mit "Formatgesetz" oder so ähnlich. Und soweit ich mich erinnere, bezog sich das auf eine DIN-ISO.
Hochinteressant! Tom, guck mal bitte ob Du da noch was Genaueres findest.
Viele Grüße,
Horst Pingel(ig)
Hello,
alle Daten, die die Jahreszahl nur zweistellig angeben sind von 00 bis 70 (kann auch 69 gewesen sein) dem aktuellen Jahrhundert zuzurechnen, alle von 71 bis 99 dem vorangegangenen.
Das war irgendwas mit "Formatgesetz" oder so ähnlich. Und soweit ich mich erinnere, bezog sich das auf eine DIN-ISO.
Hochinteressant! Tom, guck mal bitte ob Du da noch was Genaueres findest.
Ich habe schon gesucht. Vermutlich wird man über die Normensuche eher zum Ziel kommen.
Als ich danach Martins Posting bezüglich Excel las, kam mir in den Sinn, dass es auch genau umgekehrt sein kann :-)) also von 31 -> 99 voriges Jahrhundert, von 00 -> 30 aktuelles.
Also Excel hängt mit dieser Regelung auch nicht im luftleeren Raum... Die haben die Regelung auch nicht selbst erfunden bei Microsoft.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo, Horst!
Mangels aussagekräftiger Angabe des Jahrtausends bist Du lediglich möglicherweise aus nebenvertraglichen Pflichten angehalten, das Datum zugunsten Deines Kundens zu bewerten, sofern die Angabe von einem solchen stammt und zu einem Vertrag gehört.
Wenn dies nicht möglich ist, besteht möglicherweise ein offener Einigungsmangel über eine vertragswesentliche Eigenschaft, die geklärt werden muss, bevor ein Vertrag wirksam zustande kommen kann.
Ansonsten gibt es meines Wissens keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Jahreszahl auszuschreiben.
Gruß, LX
Hello,
Mangels aussagekräftiger Angabe des Jahrtausends bist Du lediglich möglicherweise aus nebenvertraglichen Pflichten angehalten, das Datum zugunsten Deines Kundens zu bewerten, sofern die Angabe von einem solchen stammt und zu einem Vertrag gehört.
Wenn dies nicht möglich ist, besteht möglicherweise ein offener Einigungsmangel über eine vertragswesentliche Eigenschaft, die geklärt werden muss, bevor ein Vertrag wirksam zustande kommen kann.
Ansonsten gibt es meines Wissens keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Jahreszahl auszuschreiben.
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Gesetz gehört zur Gruppe der Eichgesetze. Ausführungsbestimmungen hierzu werden von der PTB erarbeitet und kontrolliert.
Und mit etwas Glück finde ich dann auch noch den Gesetzestext...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Tach,
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
nö, nur die in § 10 genannten, das Datum gehört nicht dazu.
mfg
Woodfighter
Hello,
Das ist festgelegt im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und regelt u.a. die einheitliche Schreibweise von Zeit und Datum im amtlichen und im Geschäftsverkehr.
Jede Abweichung davon stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.nö, nur die in § 10 genannten, das Datum gehört nicht dazu.
Das war mir zwar bewusst, da aber an mehreren Stellen erwähnt wird, dass die Zeit und das Datum über das "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG)" bestimmt würden und auch die Worte "Tag", "Stunde" und "Minute" dort in Bezug zur SI-EInheit Sekunde gesetzt werden, hatte ich angenommen, dass auch irgendwo geregelt ist, dass man diese abgeleiteten Einheiten beim Datum verwenden darf.
Dann werde ich das Datum also demnächst sicherheitshalber lieber in Kilo- (ks) oder Megasekunden (Ms) angeben. Ich will keine Ordnungswidrigkeit begehen :-))
Mal sehen, ob und was die PTB zu diesem Thema antwortet.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi,
Mal sehen, ob und was die PTB zu diesem Thema antwortet.
Schön dass Du noch dran bist. Bis später.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Läht doch's Eichsfaeld dichte bi...
Gruss aus KA,
Horst Eichsfelder
Hello,
Mal sehen, ob und was die PTB zu diesem Thema antwortet.
Schön dass Du noch dran bist. Bis später.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Läht doch's Eichsfaeld dichte bi...
Und du oller Knispel wolltest schon lange mal mit 'ner Eichsfelder Stracke vorbeikommen, oder wie die schönen Schlanken bei Euch heißen :-))
Aber im Moment reichts bei mir noch nicht mal für 'ne Kiste Bier dazu. Und kalt ist's auch noch im Haus. Die meisten Gasöfen sind schon abmontiert und die Zentralheizung läuft noch nicht. :-(
Da kann ich mir dann nur noch warme Gedanken machen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
hi,
Und du oller Knispel wolltest schon lange mal mit 'ner Eichsfelder Stracke vorbeikommen, oder wie die schönen Schlanken bei Euch heißen :-))
Schlank ist da gar nichts. Die Kälberblasen heißen Feldkieker, ich war letzte Woche dort, hab eine gekauft und mit Haut und Haaren aufgefressen :D
Viele Grüße,
Rolf