Hallo,
Hättest du dasselbe Problem mit 29.10.09?
Es geht um ein Datum in einem geschäftlichen Schreiben, daher meine Frage, ists, wenn es "hart auf hart" geht, die Kurzform überhaupt zulässig?
So eine Frage kann man sich doch aber auch nur in Deutschland stellen, oder? Wenn im Jahr 2009 jemand eine Jahreszahl mit 10 abkürzt, dann ist absolut sonnenklar, dass das Jahr 2010 damit gemeint ist - und nicht etwa 1910 oder 2110. Du kannst Dich natürlich aus philosophischer Perspektive darüber auslassen, wie sinnvoll es ist, ein Datum nur zweistellig anzugeben - und hey, ich persönlich mag die zweistelligen Jahreszahlen auch nicht. Aber aus praktischer Sicht - sowohl im täglichen Umgang als auch rechtlich - sehe ich das Problem nicht einmal ansatzweise.
Viele Grüße,
Christian
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