Da gibt es gleich mehrere, auch wenn bspw. umstritten ist, dass sich die Präambel des Grundgesetzes auf einen christlichen Gott bezieht (vermeide Tautologien).
Wesentlichstes Merkmal, dass einerseits deutlich auf eine christliche Prägung hinweist und andererseits offiziellen Charakter hat, ist die Erhebung der Kirchensteuer für vorwiegend christliche Religionsgemeinschaften: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Umfang_der_Kirchensteuereinnahmen_und_deren_Bedeutung_f.C3.BCr_den_kirchlichen_Haushalt_in_Deutschland
Einige weitere offizielle Verlautbarungen, wie bspw. die des BGH und des BVerfG im berüchtigten "Kopftuchstreit", lassen sich mit ein wenig Aufwand ebenfalls finden.
Tatsächlich sind erklärte Christen in Deutschland gegenüber den heimlichen Christen, erklärten Atheisten, Agnostikern, Pastafarianern und sonstigen religiösen oder sakulären Gruppierungen in der Minderheit: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/Content75/AltersgruppenFamilienstand.psml
Nur eine grundsätzlich christliche Prägung des Staates kann also als Erklärung dienen, um Kirchensteuer, vorwiegend bis fast ausschließlich christlichen Religionsunterricht, Amts- und sonstige Eide, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen christlichen Gott beziehen, das Schwören auf die Bibel vor Gericht (wobei dieses nicht verpflichtend ist) und schlußendlich die uneingeschränkte und ungestrafte Verfassungsfeindlichkeit der CDU zu begründen... wenn das nicht Beweis genug ist :-D
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.