...dann gaeb es keine Leute die nach 5 Monaten eine defekte Billig-Gluehbirne reklamieren.
Das ist mit 99,9% Wahrscheinlichkeit ein Defekt durch Abnutzung/Gebrauch, der ganz normal ist.
Dennoch muss dir der Händler das innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist beweisen können - das wird er aber aber nur mittels hohem finanziellen Aufwand machen können.
Mein Punkt war folgender: klar, es ist möglich die Glühbirne umtauschen zu lassen, weil ein Gutachten für den Händler viel teurer ist. Aber: egal ob es für den Händler nun zu aufwendig ist oder nicht und ob es sich für den Kunden überhaupt lohnt oder nicht - der Händler hat ja wohl in jedem Fall zumindest auf den Käufer einzugehen und ihm zu antworten, auch wenn es nur ein "machen wir nicht, klagen sie doch" ist.