Alex: KCN Computer, Garantiefall - Anzeige?

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<Auch kein "Hallo">

Hä? Wenn ich bei einem Händler etwas kaufe, dann habe ich 2 Jahre Gewährleistung. Wie soll ich meine Rechte denn wahrnehmen, wenn sich der Händler weigert, mit mir zu kommunizieren?

Dir ist der Unterschied zwischen Zivilrecht (jemanden Verklagen) und Strafrecht (jemanden Anzeigen; dann Anklage durch Staatsanwalt) aber schon klar oder?

Kurfassung von Strafrecht: Strafrecht ist das wovon das Opfer finanziell gesehen nichts hat. Rache kann man damit ausüben. Oder einen Schutz der Allgemeinheit (und damit auch für sich selbst) durch die Präventionsfunktion von Strafen oder durch das Wegsperren von straffällig gewordenen. Durch Geldstrafen hat dann die Staatskasse etwas.

Was du wohl willst ist eine Klage = Zivilrecht. Du willst, dass du deine Maus repariert bekommst, oder?

Einen Denkzettel verpassen wird aber in diesem Fall nicht gehen bzw. nach Hinten los gehen.
Anzeige: keine Chance meiner Meinung nach (= Wenn etwas passiert dann nur, dass der Händler dich auslacht, oder je nachdem was du alles wem gesagt ahst selbst Anzeigt)
Zivilrecht: Du musst wohl nachweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt (= ein Mangel der bei Übergabe schon vorlag) --> Wenige Chancen auf Erfolg; --> hohe Chancen, auf den Kosten sitzen zu bleiben

Wieso dann nicht einfach die Garantie nutzen?

<Auch kein "Gruß">