Moin!
Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc?
Ja. Gerade wenn Du die Eintragungen Dritter freischaltest, dann hast Du Kenntnis und ab Kenntnis haftet der Betreiber für diese Eintragungen Dritter in sein Forum, Gästebuch...
Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!
Negativ-Werbung, Rufschädigung: Definitiv nicht. Meinungsäußerung ist immer erlaubt. Wenn also jemand schreibt:
[Beispiel:] "Vom Essen im $Wirthaus in $Ort bekam ich Brechreiz!"
dann ist das Meinung und rechtssicher. Wenn er aber schreibt:
[Beispiel:] "Vom Essen im $Wirthaus in $Ort bekam ich Brechreiz, weil Gammelfleisch mit Maden und Würmern auf dem Teller lag!"
dann ist der zweite Teil eine Tatsachenbehauptung, die Du (als Betreiber) beweisen musst nachdem das LG Hamburg die einstweilige Verfügung erlassen hat.
Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.
Finger weg von Fotos bei denen Personen im Vordergrund stehen, Finger weg von Innenaufnahmen. Alles, was von der Straße aus sichtbar ist, kann aber hemmungslos verwendet werden - wenn Du die Rechte am Foto hast.
Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten
Aber ja doch. Die Öffentlichkeit hat durchaus ein Interesse daran zu erfahren wie Waren oder Dienstleistungen von anderen wahrgenommen werden.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix