Bernauer: Restaurantbewertung

Guten Tag,

ich entwickle gerade ein Restaurantbewertung*. Angemeldete (also quasi-anonyme) User können über ein Interface Restaurants/Bars/Kneipen einstellen, beschreiben und bewerten. Nach entsprechender redaktioneller Sichtung des Eintrags wird dieser dann freigeschaltet und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser Aufwand muss sein, damit kein Schindluder getrieben wird.

Nun die Frage:
Person A trägt Wirtshaus B in die Datenbank ein. Wirtshaus B weiss davon aber gar nichts und ist sauer, weil Person A Essen X beanstandet, gleichzeit Essen Y als Delikatesse lobt, was aus der Sicht von B auch nicht zutrifft.

Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

Bernauer fragend

* ich weiss, es gibt schon > 1.000.000,  aber muss sein

  1. Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc?n

    Konsultiere einen Anwalt.

  2. Hallo,

    Person A trägt Wirtshaus B in die Datenbank ein. Wirtshaus B weiss davon aber gar nichts und ist sauer, weil Person A Essen X beanstandet, gleichzeit Essen Y als Delikatesse lobt, was aus der Sicht von B auch nicht zutrifft.
    Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

    abgesehen von dem guten Rat mit dem Anwalt: Die Feedback-Möglichkeit, mit der die Kunden bei einigen Onlineshops ihre Meinung zum Produkt, aber auch zum Shop äußern können, ist meiner Ansicht nach nichts anderes, ebenso Testberichte über bestimmte Produkte.

    Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

    Öffentliche Kritik ist prinzipiell problematisch, die Grenze zur Verleumdung fließend, und der Ruf eines Unternehmens kann sogar mit sachlich korrekter Kritik geschädigt werden. Ich würde denken, dass Kritik auch öffentlich erlaubt ist (schließlich gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung), solange sie sachlich ist und auf Tatsachen beruht, oder klar zum Ausdruck bringt, dass die nur eine persönliche Meinung ist.

    Wenn aber jemand schreibt, "So ein verdrecktes Lokal wie $wirtshaus in Kleinkleckersdorf habe ich seit Jahren nicht mehr gesehen", dann mag das zutreffen; ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass eine solche Äußerung ohne Folgen bleibt.

    Ciao,
     Martin, sinnierend

    --
    Lieber arm dran als Arm ab.
    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    1. Hello,

      abgesehen von dem guten Rat mit dem Anwalt [...]

      "Anwalt" ist kein guter Rat, sondern nur ein äußerst bequemer füe den "Ratgeber" und eigentlich in einem "Self"-raum eine Unverschämtheit.

      Ich bekomme immer häufiger den Kotzreiz, wenn hier nicht eigene Erfahrungen kommuniziert werden, sondern bereits in absoluten Frühstadien zu einem "Anwalt" geraten wird.

      BTW:
      meistens sind diese Anwaltstipps auch absolut fehl am Platze, weil ein Notar die bessere Adresse wäre... (das bezieht sich aber nicht auf diesen Fall, sondern ist nur im Rückblick betrachtet)

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
      /▌
      / \ Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. "Anwalt" ist kein guter Rat, sondern nur ein äußerst bequemer füe den "Ratgeber" und eigentlich in einem "Self"-raum eine Unverschämtheit.

        Das sehe ich bei dieser Thematik nicht so - wegen solcher geschichten (Rufschädigung) haben sogar Riesen wie Heise überlegt, die Foren/Kommentarfunktion dicht zu machen bzw. auf Moderation umgestellt.

        meistens sind diese Anwaltstipps auch absolut fehl am Platze, weil ein Notar die bessere Adresse wäre... (das bezieht sich aber nicht auf diesen Fall, sondern ist nur im Rückblick betrachtet)

        Ein Notar ich für verträge da, er errichtet Verträge und beglaubigt sie und sagt dir nebenbei, was du legalerweise in den Vertrag schreiben darfst. Sinnvolle Rechtsberatung in dem Sinn muss er ansich nicht geben - dem kann das wurscht sein.

        Ein Notar hat zwar notwendigerweise fast dieselbe Ausbildung wie ein gewöhnlicher Anwalt, dennoch würde ich bei einer Vertragserrichtung trotzdem zustäzlich zum Notar die Beratung eines Vertragsrechtskundigen (dritten) Anwalts in Anspruch nehmen.

      2. Moin!

        BTW:
        meistens sind diese Anwaltstipps auch absolut fehl am Platze, weil ein Notar die bessere Adresse wäre... (das bezieht sich aber nicht auf diesen Fall, sondern ist nur im Rückblick betrachtet)

        Der am 22.2.2010 an selbst verursachtem eiligem Blei gestorbene Münchner "Rechtsanwalt" und "Freiherr" brauchte keinen Notar. Er hatte nur seinen schlechten Ruf vererbt.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix

        1. Hello,

          BTW:
          meistens sind diese Anwaltstipps auch absolut fehl am Platze, weil ein Notar die bessere Adresse wäre... (das bezieht sich aber nicht auf diesen Fall, sondern ist nur im Rückblick betrachtet)

          Der am 22.2.2010 an selbst verursachtem eiligem Blei gestorbene Münchner "Rechtsanwalt" und "Freiherr" brauchte keinen Notar. Er hatte nur seinen schlechten Ruf vererbt.

          Da habe ich eben gerade einen Spruch gehört:

          Weißt Du, warum Forscher für Tests anstelle von Ratten lieber mit Rechtsanwälten arbeiten?

          Weil Ratten nicht alles machen.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
           ☻_
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          1. Hey, Tom!

            ...zudem haben die Forscher auch weniger Mitleid mit den Anwälten.

            Gruß, LX

            --
            RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
            1. Hello,

              Hey, Tom!

              ...zudem haben die Forscher auch weniger Mitleid mit den Anwälten.

              Naja, Du weißt ja hoffentlich, dass ich nichts von Verallgemeinerungen dieser Art halte. Aber als dummen Spruch fand ich das ganz witzig, so wie sich eben alle Branchen mal dumme Witze gefallen lassen müssen.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
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              1. Ich habe selbst einige Semester Jura studiert, ich darf das ;-)

                Gruß, LX

                --
                RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
  3. Hello,

    Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

    Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

    Hast Du dir denn schon Marktübersicht über Deine Mitbewerber verschafft und deren Vorgehensweise analysiert? Suche Dir aus den bekanntesten Führern einige Lokale in Deiner Umgebung, die Du kennst. Verabrede Dich mit den Wirten zu einem Gespräch. Stelle ihnen Fragen dazu, ob sie das gut finden, was in Füher A, B und C über sie geschrieben stand...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Restaurantführer

    Marktforschung ist alles!

    Die zu einem Anwalt zu raten, halte ich in diesem Stadium für falsch.
    Hier ist schließlich "Self" und nicht der "Anwaltshilfeverein".

    Also wäre es mMn besser, Dich auf die richtige Spur zu setzen, dein Projekt selber erarbeiten zu können.

    Wen solltest Du ansprechen?

    • IHK
    • örtliche Unternehmerverbände
    • DeHoGa
    • Verbraucherberatung (nicht als Kudne, sondern als Mitspieler...)
    • örtliche Lokale
    • Wettbewerber (andere Portale, Restaurantführer, ...)
    • Landesbibliothek (als zuständige Stelle für regelmäßige Publikationen)
    • usw.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
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    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  4. Hi,

    danke für Eure Tips und Ratschläge. Für einen Anwalt, geschweige denn zusätzlich noch einen Notar, ist kein Budget da. Ich will ja hier nicht ein Riesenportal aufziehen, sondern es soll erstmal nur eine Spielerei sein. Ganz konkret möchte ich mich etwas in Drupal einarbeiten, und dafür suchte ich ein Übungsprojekt mit Sinn (schon zuviele sinnlose Sachen gemacht...).

    Eine andere Möglichkeit wäre, die Restaurants explizit anzuschreiben, ihnen Accounts zur Verfügung zu stellen und selber Ihren Content verwalten zu lassen. Allerdings wird das Ergebnis natürlich arg an der Realität vorbeigehen, weil sich alle selbst in Himmel loben.

    @Suit
    Bewertest du nicht Computerspiele? Wie ist das in diesem Fall

    Bernauer wütend

    1. @Suit
      Bewertest du nicht Computerspiele? Wie ist das in diesem Fall

      Solang man die Wahrheit schreibt, kann eigentlich niemand etwas sagen. Zudem besteht hier nicht die Gefahr, dass ein Dritter anonym einen Test veröffentlicht, so wie das bei Bewertungsplattformen der Fall ist.

      Dennoch kommt ab und zu mal ein "böser Brief" wo sich irgend ein Publisher ungerecht behandelt fühlt. In weiterer Folge bekommt man ggf. keine Testmuster mehr - aber damit hab' ich keine wirklichen Probleme, da diejenigen die keine Testmuster hergeben möchten eigentlich ohnehin nicht der Zielgruppe entsprechen, für die ich Spiele bewerte.

      1. Hi,

        @Suit
        Bewertest du nicht Computerspiele? Wie ist das in diesem Fall

        Solang man die Wahrheit schreibt, kann eigentlich niemand etwas sagen.

        Die ist hinsichtlich eines Produktes wie einem Computerspiel immerhin noch objektiv nachvollziehbar/beweisbar.

        Die nur halb gar gekochten Kartoffeln, der zu warm servierte Wein und das „nicht medium genug“ gebratene Steak sind im Vergleich dazu aber sehr viel dünneres Eis - weil eben auch sehr viel subjektiver.
        Und eben diese subjektiven Eindrücke habe ich mir in einem solchen Bewertungsportal auch ganz fix vom Magen resp. der Seele geschrieben. Da dann aber den *Beweis* für die Korrektheit der behaupteten Tatsachen zu führen, wenn der Restaurantbetreiber diese nicht für Tatsachen, sondern eher für verleumderische und geschäftsschädigende Äusserungen hält, kann vielleicht lustig werden.

        MfG ChrisB

        --
        “Whoever best describes the problem is the person most likely to solve the problem.” [Dan Roam]
        1. Die ist hinsichtlich eines Produktes wie einem Computerspiel immerhin noch objektiv nachvollziehbar/beweisbar.

          Natürlich, aber die Art wie ich Spiele bewerte, beschreibt weniger die techischen Eigenschaften. Hier geht es viel mehr um Emotionen und den persönlichen Eindruck - ich hab' schon Spiele[1] zerlegt, ohne sie gespielt zu haben.

          Die nur halb gar gekochten Kartoffeln, der zu warm servierte Wein und das „nicht medium genug“ gebratene Steak sind im Vergleich dazu aber sehr viel dünneres Eis - weil eben auch sehr viel subjektiver.

          Das sehe ich eben nicht so - die Gefahr besteht vielmehr darin, dass eben unter dem Deckmantel des Internets viel mehr gefahr besteht, falsche Kommentare zu haben - sowohl positive alsauch negative.

          Wenn man unter einem Namen "nur selbst" pupliziert, muss man hingegen zu seinem Wort stehen und wenn das jemand ankreidet, muss man sich rechtfertigen oder ggf. eine Korrekturmeldung bzw. Richtigstellung veröffentlichen - sollte man sich wirklich geirrt haben.

          [1] Crysis z.B. - ich hab's zwar später gespielt, aber begeistert hat es mich nicht. Ich hatte schon zuvor recht. Auf diesen Artikel hin hab' ich einige böse Mails bekommen ;)

  5. Moin!

    Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc?

    Ja. Gerade wenn Du die Eintragungen Dritter freischaltest, dann hast Du Kenntnis und ab Kenntnis haftet der Betreiber für diese Eintragungen Dritter in sein Forum, Gästebuch...

    Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

    Negativ-Werbung, Rufschädigung: Definitiv nicht. Meinungsäußerung ist immer erlaubt. Wenn also jemand schreibt:

    [Beispiel:] "Vom Essen im $Wirthaus in $Ort bekam ich Brechreiz!"

    dann ist das Meinung und rechtssicher. Wenn er aber schreibt:

    [Beispiel:] "Vom Essen im $Wirthaus in $Ort bekam ich Brechreiz, weil Gammelfleisch mit Maden und Würmern auf dem Teller lag!"

    dann ist der zweite Teil eine Tatsachenbehauptung, die Du (als Betreiber) beweisen musst nachdem das LG Hamburg die einstweilige Verfügung erlassen hat.

    Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

    Finger weg von Fotos bei denen Personen im Vordergrund stehen, Finger weg von Innenaufnahmen. Alles, was von der Straße aus sichtbar ist, kann aber hemmungslos verwendet werden - wenn Du die Rechte am Foto hast.

    Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten

    Aber ja doch. Die Öffentlichkeit hat durchaus ein Interesse daran zu erfahren wie Waren oder Dienstleistungen von anderen wahrgenommen werden.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

  6. Natürlich ist es erlaubt, öffentlich seine Meinung zu äußern. Die Meinungsfreiheit macht weder vor dem Restaurant noch dem Internet halt - andernfalls dürfte man letztlich keine Foren betreiben. Schließlich gibt es schon länger Restaurantkritiker, die trotz des Umstandes, dass sie auch negative Kritiken verfassen, noch frei ihres Berufs nachgehen dürfen.

    Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen, insbesondere bei solchen Behauptungen, die geeignet sind, als Beleidigung aufgefasst zu werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Beleidigungen nur natürlichen Personen, nicht aber rein juristischen Personen gegenüber möglich sind. Wer also über den Koch lästert, geht ein größeres Risiko ein, als wenn man das Restaurant allgemein seiner miserablen Küche bezichtigt.

    Ähnliches gilt für die Verleumdung, allerdings kann diese nur durch eine Tatsachenbehauptung ("das Essen war kalt") begründet sein, nicht durch eine Meinungsäußerung ("ich fand das Essen zu kalt").

    Prinzipiell sollte man Anwälte nach Möglichkeit in Ruhe lassen, solange einem der gesunde Menschenverstand noch weiterhilft. In diesem Fall sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass eine Möglichkeit darin bestehen würde, den jeweiligen Restaurants eine Möglichkeit zur Gegendarstellung bzw. Kommentierung - sowie zur anonymen Kontaktaufnahme mit dem unzufriedenen Gast - (einschließlich der Möglichkeit zur gütlichen Einigung) zur Verfügung zu stellen.

    Des weiteren kann eine Anleitung, wie man seine Meinung am besten formuliert, viel Ärger ersparen.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
    1. Hallo.

      Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Beleidigungen nur natürlichen Personen, nicht aber rein juristischen Personen gegenüber möglich sind.

      Kannst du diese Aussage kurz belegen?
      MfG, at

  7. Hallo,

    ich entwickle gerade ein Restaurantbewertung*.

    Schoen, hast Du eine passende Domain dazu ??

    * ich weiss, es gibt schon > 1.000.000,  aber muss sein

    Klar, aber man ist ja 100% besser! sicher! ;-)

    Ich hoere von Dir??

    bis dann

    Ulli

    1. Hallo Ulli,

      ich entwickle gerade ein Restaurantbewertung*.

      Schoen, hast Du eine passende Domain dazu ??

      * ich weiss, es gibt schon > 1.000.000,  aber muss sein

      Klar, aber man ist ja 100% besser! sicher! ;-)

      ich verstehe dein latent aggressives Posting nicht. Möchte ich auch nicht.
      Hoffentlich bist du im wirklichen Leben nicht auch so ... äh ...

      Bernauer wundernd

      1. Hallo,

        ich entwickle gerade ein Restaurantbewertung*.
        Schoen, hast Du eine passende Domain dazu ??
        * ich weiss, es gibt schon > 1.000.000,  aber muss sein
        Klar, aber man ist ja 100% besser! sicher! ;-)
        ich verstehe dein latent aggressives Posting nicht. Möchte ich auch nicht.
        Hoffentlich bist du im wirklichen Leben nicht auch so ... äh ...

        Latent Aggressiv? wo liesst man das??
        Nein, bin der friedfertigste vonne Welt...

        Hintergrund von meinem Posting....lies noch mal! ;-)

        Bernauer wundernd

        Ich bin auch verwundert....

        bis dann

        Ulli

        1. Hallo Ulli,

          du spricht gerne in Rätseln, was? Wenn der Hintergrund deines obskuren Postings deine Domain sein sollte, nein, brauche ich nicht. Falls es was anderes sein sollte, nein, ich erkenne den Hintergrund nicht. Sag es mir bitte.

          Gruß
          Bernauer lädiert

          1. Hallo,

            Wenn der Hintergrund deines obskuren Postings deine Domain sein sollte, nein, brauche ich nicht.

            na dann ist doch gut!

            Bernauer lädiert

            ist nicht meine schuld??!?!

            Ulli