Tom: Restaurantbewertung

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Hello,

Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

Hast Du dir denn schon Marktübersicht über Deine Mitbewerber verschafft und deren Vorgehensweise analysiert? Suche Dir aus den bekanntesten Führern einige Lokale in Deiner Umgebung, die Du kennst. Verabrede Dich mit den Wirten zu einem Gespräch. Stelle ihnen Fragen dazu, ob sie das gut finden, was in Füher A, B und C über sie geschrieben stand...

http://de.wikipedia.org/wiki/Restaurantführer

Marktforschung ist alles!

Die zu einem Anwalt zu raten, halte ich in diesem Stadium für falsch.
Hier ist schließlich "Self" und nicht der "Anwaltshilfeverein".

Also wäre es mMn besser, Dich auf die richtige Spur zu setzen, dein Projekt selber erarbeiten zu können.

Wen solltest Du ansprechen?

  • IHK
  • örtliche Unternehmerverbände
  • DeHoGa
  • Verbraucherberatung (nicht als Kudne, sondern als Mitspieler...)
  • örtliche Lokale
  • Wettbewerber (andere Portale, Restaurantführer, ...)
  • Landesbibliothek (als zuständige Stelle für regelmäßige Publikationen)
  • usw.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de