Hi,
nur mal eine generelle Anmerkung, weil sich das so anhört, als wäre die Mail völlig ungeschützt...
Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).
Auch wenn die E-Mail nicht unter das Briefgeheimnis fällt, heißt das nicht, dass sie nicht geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis steht in Art. 10 Abs. I GG auf einer Ebene mit dem Briefgeheimnis und wird in § 88 TKG etwas genauer behandelt.
(Als E-Mail-Provider - dazu zählt auch z.B. schon ein Arbeitgeber, sofern Privatnutzung...auch wenn nur durch betriebliche Übung...gestattet ist - Mails zu lesen wäre also z.B. eine sehr schlechte Idee.)
Insbesondere § 206 StGB sollte einen davon abhalten.
§ 202 StGB (der Briefgeheimnisschutz) gilt zwar für Mails nicht, aber § 202a - § 202c StGB und auch § 303a sowie § 303b StGB schützen doch auch die E-Mail vor Dritten (die nicht eh schon unter § 206 StGB bzw § 88 TKG fallen).
Gruß
Alex