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Schwer zu sagen. Das Medium "e-Mail" ist ja schon von der technischen Realisierung her weit von Vertraulichkeit entfernt und ist damit eher mit einer Postkarte vergleichbar, aber nicht mit einem Brief (Briefgeheimnis).Auch wenn die E-Mail nicht unter das Briefgeheimnis fällt, heißt das nicht, dass sie nicht geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis steht in Art. 10 Abs. I GG auf einer Ebene mit dem Briefgeheimnis und wird in § 88 TKG etwas genauer behandelt.
Ganz egal was man aus dem Brief- und Fernmeldegeheimnis rausliest, beide enden beim Empfänger.