Ganz egal was man aus dem Brief- und Fernmeldegeheimnis rausliest, beide enden beim Empfänger.
Sollte das eine Kritik an meiner Aussage sein? Wenn ja, muss ich diese zurückweisen.
Du hast natürlich recht, aber ich habe auch nichts anderes behauptet. Ich habe nur generell etwas zum Schutz von E-Mail gesagt, weil ich das Gefühl hatte, dass das etwas falsch (zu ungeschützt) dargestellt wurde.
Natürlich kann der Empfänger nach dem Empfang damit machen was er will und die Mail ist dann auch nicht mehr auf diese Weise geschützt - wohl aber evtl. urheberrechtlich...
Nochwas zum Ende des Schutzes beim Empfänger:
Wenn die Mails z.B. noch im Machtbereich des Arbeitgebers sind, weil der Arbeitnehmer die (privaten) Mails nur per IMAP abruft, sind sie trotzdem noch durch § 88 TKG geschützt, obwohl der Telekommunikationsvorgang an sich schon zu ende ist und die Mail gelesen wurde. (Ist nicht ganz unumstritten, aber meiner Meinung nach richtig)