Texter mit x: Impressum und AGB

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Nur bei "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" brauchst du keine Anbieterkennung. Und ausschließlich heißt auch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sonst ist es nicht mehr persönlich und familiär.

Die Öffentlichkeit muß nicht ausgeschlossen sein, wenn es rein persönlich ist, also Dritte nicht berührt werden. Wenn ich öffentlich verlauten lasse, heute Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist das rein persönlich. Wenn ich verlauten lasse, heute im Gasthaus Schulze in Untertupfingen Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist es vielleicht schon nicht mehr rein persönlich. Letzteres wäre aber paßwortgeschützt, und so nur einem engen Kreis zugänglich, auch zulässig.