Hallo,
Nehmen wir an ich bin ein e.K. also ein eingetragener Kaufmann, so frage ich mich folgendes:
Wenn ich das e.K. mit hinschreibe, so muß ich doch auch das Registergericht aufschreiben.
Wenn ich das e.K. weglasse, wer weiß das denn, das ich z.B. ein e.K. bin?
http://lmgtfy.com/?q=e.k.+impressum. es gibt u.u. eine pflicht, die ustid. im impresum bzw. den agb zu veröffentlichen (http://lmgtfy.com/?q=ustid+impressum+abmahnung).
Gruß
jobo