(...) Für mich ist das ganz klar eine Urherrechtsverletzung, wenn die Bilder ungefragt verhunzt werden.
Der BGH hat festgestellt, dass das vorübergehende Speichern und Verarbeiten über einen Proxy lediglich zu dem Zweck der Weitergabe keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch das neue Packen von Bildern ist noch keine Verletzung. Lediglich das Einblenden eigener Werbung hingegen schafft ein derivatives Werk, welches die Genehmigung des Urhebers erfordert.
Gruß, LX
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RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
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