Das generelle ausliefern über einen Proxy halte ich auch für OK. Aber ich kann irgendwie nicht so recht glauben, dass das Vermurksen von Bildern (urheberrechtlich korrekter: Entstellung eines Werkes) im Zuge dieser Auslieferung über einen Proxy zulässig ist.
Die verkleinerte bzw. verzerrte (siehe Blackberry-Browser vor 2002, ein angepaßter Up-Browser, der nur HTML3.2 und WML kennt) Darstellung würde ansonsten clientseitig stattfinden. Da die entsprechenden Clients nicht serverseitig gefiltert werden, ist eine Auslieferung der Bilddaten an den Client grundsätzlich erst einmal erwünscht.
Die Neukomprimierung (wenn auch verlustbehaftet) ist technisch als Änderung des Trägermediums zu bewerten, nicht als Entstellung (bei der Entstellung geht es mehr um solche Verballhornungen, die nicht von der Kunstfreiheit gedeckt sind). Insofern kann man eine Zulässigkeit problemlos annehmen - man kann natürlich auch in die andere Richtung argumentieren.
Ich habe mal kurz gesucht, aber zu genau diesem Problem nichts gefunden. Hast du da nähere Informationen?
Ich hatte während meines Jurastudiums mal eine Seminararbeit zum Thema Urheberrechten im Internet von einem Kommiltonen zum Korrekturlesen. Die ist leider nicht im Internet. Man findet lediglich ein paar Urteile vom BGH zum Thema Proxy und Netzspeicher (zu ähnlichen Themen gibt es auch Urteile vom LG HH, die man jedoch geflissentlich ignorieren darf).
Das Einblenden von Werbung dürfte mehr als nur ein urheberrechtliches Problem sein - ich habe bis jetzt noch nie davon gehört, aber wenn das wirklich war ist, ist das echt das allerletzte.
Das ist wirklich wahr - mehrere Leute, die Vodafone D2 nutzen, werden Dir das bestätigen können. Was mich bei meinen Tests mehr störte als die Werbeeinblendung, war der Umstand, dass das CSS größtenteils entfernt bzw. überschrieben wurde, so dass die Darstellung weit unter dem blieb, was der entsprechende Mobil-Browser leisten konnte.
Gruß, LX
RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.